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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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_des Heil. Römischen Reichs/ und deren Theilungen._n

werden: dann welcher einen solchen Juden entleibt/der ist der Todtschlags-Straffalso unterworffen/ als wann er einen Christen umgebracht hatte.

c. Clericum, c. qui vero. difi. /0. /. nullus. C. dejuda. Decian. intr.

crimin. p. 1. lib. j. c. 77. n. 7 . & 2. Thesaur. 2. qu&ß.forenf 36.

Es ist aber nicht genug/ die Juden also auf-und angenommen zu haben/ und- von ihnen Steuer und Schutz Geld einzubringen / sondern es ist auch eine

i solche Obrigkeit im Gewissen schuldig/ alles Fleisses darob zu seyn / damit die

' Juden in guter Disciplin und Zucht also gehalten werden / damit nicht

'I über die Christen herrschen / selbige unterdrücken / und mit unerträglichem

j'j Wucher und Zinsen belegen: Dahero an vielen Orten dieJuden schwörenmüssen / daß sie der Obrigkeit / worunter sie wohnen / getreu und gehorsam[; seyn/ die Gemeinde vor Schaden warnen/ und deren Nutzen und Fromm»

fördern wollen.

Mager, de Advoc. c. g. n. 27 j.

Bey ihren Beambtemvorzubiegen/ damit selbige mit denen Juden nicht col-lucliren / und Geschenck halber durch die Finger sehen/ und geschehen lassen/daß sie an öffentlichen Marcken denen Christen alles vorm Maul wegkauf-fen/ und hernach wieder um doppeltes Geld hingeben/ mithin allezeit in etwasauf deren Oppression zu gedencken ist / welches an vielen Orten obierviret/und der Jude zu seiner Erkanntniß einen gelben Nink oder Kappen allenthal-! den öffentlich / und unverborgen tragen muste.

deform, guter Policey zu Augspurg An. ißo. tit. von der Juden

Kleidung. Zasius in qu&ft. 1 . dejudteü. Paus. conf.2. n. g. voL; 4. Decian .prax.crimin-, L. P- r, 12, n, 16. Mager, de Advoc-,

c g. n. 27-,

Lib. I. Cap. III.

Kurtze Beschreibung aller Römischen Teut-schen Kaysere/ t>önCarolo Magno , bis aufJosephum I.

gleichwie in den ersten zweyen Ospiribus von dem Ursprung desRo-1 mischen Reichs / und dessen Membris eine kurtze Ausführung gethan

-worden/ als.wird nicht undienlich seyn/ und dem hochgeneigten Leser

zu Gefallen gereichen/ wann alle Teutsche Kaysere des 4>eif- RömischenReichs/ von Larolo MLgncr an / bis auf unsern glorwurdigstm Kayserjo-JkrhPubl.l. ZtyiU E sephum