170 Ltb.I. Cap.Vir. Von der Römischen Rayserin/ _
ttnb obwolen An.i6z6. bey Krönung der Rayserin N?ariä aus Spa-nien / der Herr Abt zu Murbach dieses Ambt vertretten / so wurde dochdamals expresse bedungen und reserviret/ daß es dem Stisst Fulda/dessen Abt es fonsten ist / an seinem habenden Recht nichts pra-judicirensolle.
Carpz. in traft, de L. Regia Germ. cap. n. feft. //. n. 21.
Weiters ist unter den vornehmsten OKcialen der AuZustL, Archi-Mar--scbLllus, der Herr Abt zu Kempten/ welches aber lange Zeit nicht mehrobserviret worden / biß es endlich selbigem von unserm glorwürdigstenKayser Ceopoldo pix memoriL wteder aufs neue/ und zwar in Anno168Z. ccrnferiret worden/ dessen Ambt bey der Krönung ist/ daß selbigerden Scepter tragen solle.
Dem folget aus t>ero Äom. Reich der Ertz Caplan/wozu der Abtzu 8. Maximini zu Trier/ welches Kloster aber eingezogen worden / CON-Mcmret ist/ dieser solle/ bey i>emActu Coronationis, das Oel/womitdieRayserm gesalbet wich / mit einer reinen weissen Baumwollen wie- Iderabwaschen. x
Goldast. in tom. 3. Confiit. Imper.pag. 402 .
10. Da ritt sie ihre Brieffe nach den Jahren des Kayfttthums.
n. Bekam sie vor dem / wenn die Stande vom Kayser zu ei-ner Geld -Buße verdammt würden /auch etwas / welches ihr allemal inGold muste gegeben werden.
v. Curreus m der Schlesifichen Chwnick.
ir. Kan wider eine Kayserin das Laster der beleidigten Majestätbegangen werden/ wiedann Kayser Theodouus die Antiocheset hartgech'affet/ baß sie seiner Gemahlin Placiifa Statua viel iret.
Sonstm ist von Alters Herkommms/ daß eine Röm. Rayserin zuAachen in unserer L. Frauen Kirchen gekrönet werde.
Goldast. tom. un. Confiit. Imperial. p. 344.
Und ist zwischen dieser und der Kayserl. Krönung / quoad ceremonias,fast kein Unterschied / massen ein solches/ wie des Kaysers Matthias Ge-mahlin Anna gekrönet wurde/ zu lesen
apudGoldast./» polit. Imper. part . /. difi. 14.p. 179. & in cere-monial. Romanefeft. /, cap. /.
Vor derselben weiß man bey 200. Jahren nicht/ daß eine Kayserin wäreso sokaniter gekrönet worden» Fer-