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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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20 4 Lik. ! Cap.X. Von denen Churfürsten des H. Röm. Reichs/

änderte/ und da manPfaltz wieder restituirrte/ und Bayern behielt/womit ihn der Kayfer einmal belehnet hatte / so hatte man im ReichAcht Churfürsten. Anno 1692. legte Kayfer Leopoldus aus erhebli-chen Ursachen dem Hertzog von Lüneburg-Hannover Lrnesto Augustodie Neunte Chur-Würde bey / wiewol nicht ohne grosse Contradictionverschiedener Reichs - Stände / welche Mißhelligkeit aber durch denFrantzösischen Krieg unterbrochen wurde. Als in demselbigen Chur-Bayern die Französische Parthie nahm / und die vornehmsten Reichs-Stadte in Schwaben occupirte/ die Sache aber bey Höchstadt übelvor ihm ausschlug / so ward er vom Kayfer ^oseplio in die Acht und derChm verlustig erkläret. Worauf Chur-Pfaltz Anno 1708. von neuemmit der ObernPfaltz/ und dem Ertz--Truchseß-Amt/belehnet wurde/undseine alte Stelle im Cburfürstl. Collegio einnahm; und Hannover baldhernach in das Churfürst!. collegium inrroäuciret wmde / und dasErtz--Schatzmeister-Amt erhielte; Solcher Gestalt sind heut zu Tage s,Churfürsten des Reichs / als: Mapny/ Trier/ Lölln/ Böhmen/pfaltz/Sachsen/ Brandenburg/ und Hannover. Und diese werdengenannt die Obersten Därrer und Ratbgeber Teutscher Nation.

Hortleder, in Reichs-Handlung tih. /. c.}?.

Die Zierde des Heil. Reichs / Durchlauchtigste Churfürsten / von wel-chen des Römischen Reichs Hohheit und Herrlichkeit entspringet undherrühret.

Sigisrnund. in conßit. de l & fuccejfi Eieft. Palatin . /. t.

Die Säulen und Leuchter/ die Edelgesteine des Heil. Röm. Reichs.

A> B. c . tdlt .

Palmites Imperiales : Septem candelabra lucentis, in unitate spiri-tus septiformis.

A. B. in prine.

Columnae, quae sacrum aedificium circumspecte prudentiae pietatesustentant.

A.B. c. /. §. t .

Membra Corporis Imperatoris»

A. B. c. *4.

Oberste und allecnechste Glieder des Heil. Reichs / durch derenSchutz und Beyhülff die Macht und der Gewalt des Röm.Reichs be»

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