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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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aig Lib.l. Gap. XI. Von denen Geistlichen Retchs-Fürsten/ !

Und haben die geistliche Churfürsten das Jus votandi & eligendi Tob-

Sie gleich das Pallium noch nicht haben/ oder noch nicht inkuliret undconsumitur seynd/ aus Ursachen/ weilen Ihnen/ als geistlichen Personen/dieses gar nicht/ sondern als Fürsten des Reichs zuständig ist.

Myns. eent. /. obs. fg. Gail. 1. obs. 3. n. r.

Wovon Exempel genug obhanden seyn / und wann diese geistlichen 1Churfürsten wider den Kayser/ oder das Reich etwas begehen/ werdensie zwar der habenden Regalien pri viret/ mit der ordentlichm Bann oderAchtstraff aber / wie die weltliche Churfürsten/ nicht beleget/ noch an-gesehen.

Gail. lib ./. de PP. c. g.n.i 3. Mynf. /. obfsfr n. g.

Lib. L Cap* XL

Bon denen Geistlichen Reichs-Fürsten / de-

ren Hcheit und privileZien überhaupt*

)Nser liebes Vatterland hat erstlich unter Carolo M. recht denwahren Catholischen Christlichen Glauben angenoinmen/ undsich von dem finsternHeydenthum/zu dem wahren Licht derChristl.Catholischen Kirche gewendet. Dieser grosse Kayser hat darzu reichlichalten Vorschub gethan/ und hin und wieder viele Bißthümer/ Kirchen/und Klöster / erbauet / dieselbigen herrlich doriret / damit die Geistlichen/welche das unglaubigeVolck unterweisen mustemsattsam zu leben hatten.Sein Sohn Ludovicus Pius trat in die Vatterlichen Fußstapffen/sshenckte der Geistlichkeit viele Güter / und ließ sie bey Hof im Staats-Wesen/und denen Landschafften die grösten Dinge/wegen ihrer grossenStudien/Gelehrsamkeit/ Qexteritat und beywohnenden Verstandesverwalten. Die Bischöffe und Prälaten wurden zu allen Reichs-Ta-gen / und zu den wichtigsten und geheimesten Berathsihlagungen ge-zogen ; Und Kayser Otto deri. gäbe ihnen endlich die weltliche Juris-diktion.

Furm erius triad. alter. lib. /. fol : . ///.. Helmord'. Chron. Sclavonlib. 1. cap. 4. Reiner. Reiner., adAnnal. incert . Aut. de Ge-ßk Caroli Magni lib. 4*fol, 63..

Und