_ und deren Freyheit. __jtj7
- Das alte Deutschland hat keine Städte gehabt / sondern die altenTeutschen wohneten an Flüssen / Wäldern und Bergen/ und sahen um-mauerte Städte nicht anders als einGefangnus an/ wodurch ihre Frey-heit cingeschrencket würde. Jedoch fanden sich nach der Zeit hin undwieder Burge / oder umschlossene kleine Oerter / deren schon der alteGriechische 0 eoFrzpKu 8 ?colemTU 8 etlicher 90. gedencket. In Teutsch-land über den Rhein legten die Römer hin und wieder Städte an / alsGrraßburg/ Tolln/ Trier/ Speyer/ wormbs/ wormnen die Römi-schen Legionen ihre Mansiones hybernas hatten. In fünfften und fol-genden 8eculis ficng man an auch Städte in Germania magna zu bauen/als würtzburg in Francken/Gchltttngen in Thüringen an der Unstrut.Carolus M. legte Eresbueg / und Gigelsburg in Westphalen an.Barderwick stand schon Anno 79s. Rerich war eine grosse Handels-Stadt am Balthischen Meer Anno 789. Absonderlich war K. kien-ricus i. Auceps derjenige, welcher Teutschland / wegen der streiffendenUngarn, mit Städten bebauete/ und Anno 925. verordnete/ daß allemalder 9. Mann vom platten Lande / in die von ihm an verschiedenen Ortenummauerten Oerter sich begeben solte; Und so sind Nleissen/Oueditn-burg/ und Mersidurg entstanden / Otto I. bauete Magdeburg undandere. Jedoch waren alle Städte entweder unter denen Bischoffen/oder Fürsten und Grafen/ welche sie Feudi titulo besassen. Anfangsgar standen alle neu-auferbaute Städte unter den Kaysern / die ihreRichtete, Voigte und Stadthalter hinein setzten. Es geschahe auch,daß nachgehends die Geistlichen dieses Ampt bekleideten / welche dadurchGelegenheit bekamen / die Städte mit Verwilligung des Kaysers sichgar zuzueignen / welchen die Weltlichen eingesetzten Grafen und Stadt-halter nachfolgeten-/ ihr tragendes Ampt erblich auf ihre Familie brach-ten / und sich endlich zum Herrn über die Städte macheten. Zu Zeitenderer tleinricorum und Fridericorum bekamen viele Städte ihre alteFreyheit wieder/ theils um Geld/ theils um die grossen Fürsten zu schwä-chen/erhielten viele Regalia, und wurden zu denen Reichs-Tägen gezogen.
Heut zu Tage werden die Reichs * Grädte eingetheilet in zweyBäncke. Auf der Rheinischen befindet sich Tolln, Aachen / Straß,bürg/Lübeck/ wormbs/Speyer/ Lranchfurrh amMayn/ Hage-nau, Lolmar, Goßlar/Brehmen, Mühlhausen / tTlordhausen/wetffenburg, Landau, T>bernheym/ Rovheim/ Münster in Sr.Georgen-Thal/Türckheirn/ Dortmund/ Friedberg/Weylar undGelnhausen. Auf der Schwäbischen/ Regenspurg/ Augspurg/
Juris Pubi. I. Theil. K k lTlürn,