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Chronologischer Auszug der Geschichte und des Staatsrechtes von Teutschland / Aus dem Französischen des Königl. Französ. Herrn Gesandschaftsraths von Pfeffel, übersetzt, von Johan Philipp Schulin
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des Verfassers.

Linie der Fränkischen Königen bekant waren. Ich redevon den letztem auf der 52. Seite nachdem Geschichtschrei-ber Neidhard.

Es ist mir nicht nnbewuft, daß derP. pagi, undverschiedene andere Kunstrichter, die berühmte Confti-tution Pabft Leo VUI. Seite 117. vcrwerffen , die-selbe ist aber von dem Herrn von Marca, von demHerrn Abt Fleury und von den meisten unserer Pud-liciften in Teutschland, angenommen worden. Ueber-das haben die berühmten Eanoniften, Ivo von Lhar-tres und Bischof Waltram von Narrmburg, sol-cher noch vor Gigeberten von Gemblours, der voneinem Verfälscher erdichtet worden seyn soll, erweh-rtet, und der Geschichtschreiber Luitprand, ein Schrift-steller selbiger Zeit, lehret uns viele Umstände, diemeine Meinung überflüßig bestärcken. Ich räumegerne ein , daß der Text der Conftitution , wie ervon Dietrichen von Niem und von Goldasten be-kannt gemachet worden, eine von einem Verfälschergeschmiedete Schrift sey; wird man es aber wagen,aus dieser alleinigen Ursache, daß die davon übrig ge-bliebenen Instrumente einen Betrug anzeigen, ander Warheit verschiedener dem H. Stuhle gemachterSchenkungen zu zweifeln?

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