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war. Inzwischen fuhr der Bischofs von Meaup forr,für den Abt von la Trappe, welcher in diesem Buchwiederlegt worden, Genugthuung zu verlangen. Umden Prälaten zu besänftigen , so machte der jährlicheLandtag von 1689. eine Verordnung , davon manihm den ersten August die Abschrift mittheilte. Ver.möge dieser Verordnung wird die Erklärung des P.Mege verbannet, und das Lesen derselben verboten.
Der Verfasser hat diesem Buch eine Vorcrinne-rung von 46. Seiten vorgesetzt, worinn er von denGesetzen und Regeln überhaupt, von ihrer Naturund ihrem Ursprung handelt. ,. Die erste unter ollen„ Kiosterregeln ist, wie er sagt, diejenige, welche„ St. Markus von den Aposteln erlernet gehabt,„ die er den erstem Einsiedlern gegeben, welche unter„ seiner Aufsicht gelebt hätten. Denn Nicephorus„ sagt ausdrücklich, dieser heilige Evangelist habe„ den Mönchen zu Alexandrien die Regeln des Ein»„ siedlerlebenS ertheilet: Lftriftianorum Nonacfto-„ rum ckoäills lolitariae vitae. Und diese
„ Regeln waren nichts anders als diejenige Lebensart,„ welche die Kirche zu Jerusalem bey ihrer Entstehung,, angenommen, und beobachtet hatte, und welche„ St. Lukas in dem zweyten und vierten Kapitel der„ Apostelgeschichte so gut ausdrücket. Es ist ferner„ eben diese Regel, welche der H. Augustin nach„ seiner Bekehrung ausgeübet, und seinen Schülern„ beobachten ließ; denn possidius nennet sie eine„ unter den heilinen Aposteln eingeführte Re-„ gel: ksgulam lub lsnüis ftpoüoli-; conftitu-„ tam. Und es ist klar, sagt der H. Hieronymus,„ daß die Gläubigen, welche die erste christliche Kir-„ che ausgemacht, eben das gewesen sind, was die„ Mönche verlangen, und sich bemühen jetzt zu„ seyn."
Der