irrden Niederlanden verübet. ^ 4rKrieg dämm würde/ keine Zeit daraufzuW gedencken / weil ohne das die Gesetz undW Waffen sich nicht gar zu wol miteinander°E vertragen könten.
M Niicki-iveüus lehret und unterweisetW zwar / es könne und möge ein Fürst seinW> Wort wol bißweilen übereretten/und denM Eyd brechen / wo er daraus einen grossen>« Staats-Vortheil erheben kan. Diesell«; verfluchte Grund-Regel findet man mehr>»A als zu wol einige Jahr her inFranckreichM aufgerichtet/ welche aber der Edelmühti-Uj«: gmMeyNUNg Königs krancilci l. gantz,Rt! lich zu Wider ist / als der diesen bösenW RahtS-Leuten nicht folgen wolte / die ih-E me die auserleßnen Vortheile zeigten / soW er vor seine Krone erlangen könnte / wanner Kayfer Larlir / dem er erlaubet hatte/r d durch sein Königreich zuziehen / würde beyW seiner Ankunffk wider gegebenes König-M liches Wort vest setzen lassen ; Ob aberchck gleich ein Fürst/ sonder den Grund mensch«UM licher Lonver^rion umbzureisen / seinWort zu verdrehen ihme vornehmere/s/ iüi« zum Wolstand und Vortheil seines in-lMk teresse, sollte er auch wol zugleich und dar-Mz« bey zulassen / daß seine Bedienten/in Ver«HWK brehung oder gar nicht Achtung seinerK_ Wor,