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Chronologischer Auszug der Geschichte von Frankreich : worinnen nicht nur dieselbe vom Ursprung der Monarchie an abgehandelt, sondern auch das Merkwürdige von andern Völkerschaften erzehlet wird / Aus dem Französischen des Herrn Präsidenten von Hainault, übersetzt, von Carl Friedrich Tröltsch
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dritte Königliche Linie- r8r

Denkwürdige Begebenheiten unter dem H. Ludewig.

erhoben, bewachen zn lassen. Man findet ein ähnliches Urtheil gegen denGraden von Artois vom Jahr i28 r. (BoucHel.)

Tractat (12^8.) zwischen dem H. Ludewig und Jacob I. Köm'g vonArragonien, wozu die Heyrath Philipps, damaligen zweyten Sohns desH. Ludewigs, Gelegenheit gab. Dieser Prinz wurde zwey Jahre hernachder älteste Prinz und unter dem Namen Philipps des Kühnen König, Mbwar seine Gemahlin Jsabellö, Jacobs jüngste Tochter, deren ihr Vatterdie Gravschaften Carcasonne und Besiers zum Brautschatze mitgab. D ieBedingungen des Vertrag bestunden darinn, daß der H. Ludewig dem Kö-nig von Arragonien die Souverainete, welche Frankreich über Barcelona,und Rouffillon rc. seitdem es dieses Land den Sarazenen abgenommen, vor-enthalten gehabt, der König von Arragonien aber, seines Theils alle dieGerechtsame, die er , entweder von den Heyrathen seiner Vorfahren her,oder aus andern Gründen, über die Gravschaften Narbonne, Nismes, Al-by, Foix, Cahors, und andere, als Afterlehen der Krone Frankreich zu-stehende Ländereyen in Langmdoc, in Anspruch genommen, wir auch seineRechte über die Gravschaften Forcalquier und Arles, dann über die StadtMarseille in Provence , an Frankreich abtretten sollte. In diesem Vertragwar die Baronie von Montpellier nicht mit begriffen, als welche erst unterPhilippen von Vaiois wieder an Frankreich fiel. Dieser Tractat scheinetsehr weift zu seyn, weil die an Arragonien abgetrettene Rechte sehr entlege-ne, die an Frankreich überlassene aber solche Ländereyen betrafen, die sichm dem Königreich befanden.

Der H. Ludwig machet einen Tractat mit Heinrich Il 7 . welcher abervon dem vor erwehnten sehr unterschieden ist. Er räumet demselben ganzeProvinzen wieder ein, nemlich, den Theil von Guyenne jenseits der Ga-ronne, den Heinrich schon innen hatte, die Land« Limousin, Perigord,Querer und Aqenois, mit dem Anhang, den Königen von Frankreich denLehenseid darü er zu leisten ; der Körnst von Engelland aber entsagte ledig-lich seinen, allenfallsigen Gerechtsamen über die Normandie, Mache, An-jou rc.

Der König wird zum Schiedsrichter zwischen dem König in Engelland'und den Baronen, die sich gegen ihn empöret hatten, erwehlet. Die Barons

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