I.
Von dem Einflüsse der Bevölkerung durch
Nebenwchner, auf die Gesetzgebung.
Einflußeiner großem Bevölkerung aufdieSit-/ ten eines Landes ist ungemein groß; und er ver-dient die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers, weildie Policeygefetze sich mit den Eitlen verändern müßen.In einem Lande, wo außer den ursprünglichen Hofgesesse-nen höchstens etwa ein Leibzüchter *) vorhanden ist, undfolglich ein jeder von seinem Ackerbau ruhig und gnüglichlebt, ist ein Nachbar dem andern zu allen Pflichten bereit;er ist mitleidig, gastfrey und uneigennützig, weil jede-Unglück was da kömmt, heuie den einen und morgen denandern trift, und dergestalt die Reihe halt, daß insge-mein in fünfzig Jahren jeder so viel Dienste, Freundschaftund Beyhülfe von seinen Nachbarn wieder empfangt, alser ihnen erwiesen hat. Hochzeiten, Kindtaufen und Lei-chen gehen in diesem Zeitraume gegen einander auf, undkeiner spricht den andern außer dem Falle einer unvorher-gesehenen Noth um etwas an, weil ein jeder, was er ge-braucht, selbst zieht und bat. Man kennet in diesem Lan-de keine Feld-Holz - oder Gartendiebe, uns noch weniger
Räuber.
*) Die Leibzucht ist der Wittwe, oder des Wittwers Sitz aufjedem Hose; in eigentlichem Verstände «der, eine Nutzungauf Lebenszeit, «lursruüur sä «ii-, viere.
Mö s. p«rr. phanr. II. Th. A