Band 
Zweiter Theil.
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der Bevölkerung rc. 7

Fremde hingegen hak hierauf keinen Auspruch. Wenn inKroßen Städten ein Bettler sufdcr Gasse gefunden wird :so schickt man ikn ohne Untersuchung, ob er durch ein gros-ses oder kleincsUnglück hiezu gebracht worden, ins Werk-haus; und man hat im Kriege einen weit kürzern Proceßwie im Frieden; ja die Noch steigt oft so hoch, daß maudas Recht über Leben und Tod zu erkennen, und das Er-kannt,,iß auf der Stelle zu vollstrecken, dem Gcnecalgewak-tiger überlaßt. So richtig die Grundsätze sind, woraufei» solches Verfahren gebauet ist, eben so richtig sind auchbey zunehmender Bevölkerung durch Heuerleute, die Grund-sätze jener Anstalt, und der Heuermann hat sich so wenig alsder Soldat zu beklagen, der sich zum Gehorsam gegen vor-her bekannte Gesetze verpflichtet hat.

Die alten Deutschen behandelten jeden Fremden als ei-nen Knecht; und wenn die neuern dieses Vorfahren barba-risch nennen: so verrathen sie nur ihre Unwissenheit. EinKnecht ist derjenige, welcher so wenig an der GesetzgebendenMacht, als der Steuerbcwilligung Antheil hak, und nichtfordern kann, daß man ihn durch seines Gleichen verurchei-lcn lassen solle. Nach diesem Begriffe sind noch jetzt alleFremde Knechte; sie müssen das Recht erkennen, was imLande ist, obne es mit bewilliget zu haben; sie müssen dieAbgaben entrichten, welche allen Fremden, obne ihre Zu-stimmung, ausgelegt sind; und man verurtheilt sie durchgesetzte Richter, und erlaubt ibnen nicht, sich aufdas Urtheilihrer auswärtigen Rechtsgenossen zu berufen. Ganz andersverhalt es sich mit den Hofgesesscnen im Staat; diese bähenentweder noch jetzt den Genuß obiger alten Rechtender ihrenatürliche und Derfaßungsmaßige Vertretung, und obgleichdie Folgen hievon nicht mehr so wichtig sind, wie bey denalten Deutschen: so leuchtet doch der Grund daraus deutlich

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