Band 
Zweiter Theil.
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II.

Der jetzige Hang zu allgemeinen Gesetzenund Verordnungen, ist der gemeinenFreyheit gefährlich.

beym Generqldepartement mögten gern ab»les, wie es scheinet, auf einfache Grundsätze zurück-geführet sehen. Wenn es nach ihrem Wunsche gienge, sosollte der Staat sich nach einer akademischen Theorie regie-ren lassen, und jeder Departementsrath im Stande seyn,nach einem-allgemeinen Plan den Localbeamten ihre Ausrich-tungen vorschreiben zu können. Sie wollten wohl alles mitgedruckten Verordnungen fassen, und nachdem Voltaire eSeinmal lächerlich gefunden hat, daß jemand seinen Proceßnach den Rechten eines Dorfs verlohr, den er nach der Sitteeines nahe dabey liegenden gewonnen haben würde, keine an-dere als allgemeine Gesetzbücher dulden; vermuthlich, umsich die Regierungskunst soviel bequemer zu machen, und dochdie einzige Triebfeder der ganzen Staatsmaschine zu seyn.

Nun finde ich zwar diesen Wunsch für die Eitelkeit undBequemlichkeit dieser Herrn so unrecht nicht, und unserJahrhundert, das mit lauter allgemeinen Gesetzbüchernschwanger geht, arbeitet ihren Hofnungen so ziemlich ent-gegen. In der That aber entfernen wir uns dadurch vondem wahren Plan der Natur, die ihren Reichthum in derMannigfaltigkeit zeigt; und bahnenden Weg zum Despo-tismus, der alles nach wenigen Regeln zwingen will, unddarüber den Reichthum der Mannigfaltigkeit verlieret. Anden griechischen Künstlern lobt man es, daß sie ihre Werke«ach einzelnen schönen Gegenständen in der Natur,ausge-arbeitet