Ist der gemeinen Freyheit gefährlich. 19
schiedcicheir, und müssen gegen den einen so, und gegen denandern anders entschieden werden, wofern man nicht Gläu-biger um ihre Forderungen, Kinder um erworbene Rechte,Mütter um ihre Sicherheit bringen will? Wollte manhier sagen, es wäre besser, daß entweder alle Lhelcute inGemeinschaft, oder alle außer derselben lebten: so würdedieses eine »«nöthige Einschränkung der Freyheit, und invielen Fallen, die man hier nicht angeben kann, höchst-schädlich seyn. Durch ein allgemeines Gesetz läßt sich aber,wenn einmal die eine Haushaltung so, und die andre anderslebt, hier gar keine Veränderung wagen, wofern man nichteine Menge von Ungerechtigkeiten begehen will. .Nicht ein-mal die Erbfolge läßt sich auf eine plötzliche Act durch «inallgemeines Recht verändern, und in eine Gleichförmigkeitbringen, ohne sehr viele Familien in Unglück und Verwir-rung zu stürzen. Verträge gelten gegen Gesetze, und Besitzund Verjährung haben gleiche Rechte mit Verträgen, undkönnen ohne große Ungerechtigkeiten zu begehen nicht zurück-gesetzet werden.
In dem ökonomischen Fache veranlassen die Localum-stande noch eine größere Verschiedenheit. Wo an einemOrte das Holz geschonet werden muß, mag es an einemandern verschwendet werden. Wo hier die Viehtrift imHolze schädlich ist, muß sie an einem andern aus hohemUrsachen geduldet werden. Wo hier die Schweine gekrum-pft! oder gehütet, oder auf dem Stalle gehalten werdenmüssen, können sie an einem andern frey gehen — Werkann hier eine Genecalforst-oder Marktordnung machen,und verbieten oder zulassen, ohne dem Privateigenthum undeines jedenForstes oder dessen Anwohner wahrer Nutzungzu schaden?
Zwar