Band 
Zweiter Theil.
Seite
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r8 Vorschlag, wie der Theurung des Korns

Es sollte also wenigstens ein Gesetze seyn, daß beyeiner eintretenden Thaurung jedes Kirchspiel sich selbst zuhelfen hatte.

Der Edelmann sorget bier im Lande fast durchgebendsfür die seinigcn, und man konnte die Namen solcher Groß-wüthigen nennen, welche ihren Hcuerleuten das Korn bestän-dig zu dem Preise geben, wozu es in guten Jahren steht. Indieser Fürsorge ist aber der Edelmann unabhängig, weil erhernach zu keinen gemeinen Anstalten weiterbeykrägt.DeeLandmann hingegen, wenn er auch auf gleiche Weise fürfeine Heuerlcute gcsorget hat,muß dem ungeachtet, auch nochfür feine faulen und schlechten Nachbarcn, mit denen er inGemeinschaft der öffentlichen Lasten lebt, sorgen, und Nach-barn gleich fahren und beytragen; das setzt ibn in eine un-gleich schlimmere Lage; und wie schlimm muß diese nichtnoch werden, wenn er nicht blos zu den Anstalten für seinKirchspiel, sondern auch zu denen, welche für das Ganzegemacht werden, beytragen muß?

Wenn man noch genauer geben wollte: so sollten billigdiejenigen Landlcnte, welche für die ihrigen gesorgt haben,von allem fernern Beytrage zu den Kirchspielsanstalten freyseyn. Nur äußert sich dabey die Schwürigkeit, daß auffistche Art alle Dorfgesessene und Markkötter, welche kennt-lich keinen Ackerbau und keine Pferde haben, zur Zeit dnNoth verlassen seyn würden. Allein hier wäre auch nochwohl Rath zu schaffen, wenn man vorläufig nur eine gewisseEinrichtung machte.

In den ältesten Zeiten, und lange vor Carl dem Großen,errichteten dergleichen Leuten 6iläom'as, oder Gilden, undtraten zu ihrer gemeinsamen Dertheydigung, es sey zu Ge-richte oder ausser Gerichte, unter ihren Beamten zusammen;

anstatt