Band 
Zweiter Theil.
Seite
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am besten auszuweichen. 29

anstattdaß sie jetzt einzeln ohne gleiche Gewohnheiten (collu-mes), ohne Landrcchr, ohne RechtSwcisung dahin leben,in ihren Erbtheilungen, Ausbestattungen und dergleichenunter dem römischen Rechte und seinen Auslegungen stehen,und wenn eine Noth eintritt, ohne Einigkeit und ohne Hauptsich gar nicht zu helfen wissen. Daher sehen wir Kotier,die sich frey kaufen, wiederum in den Leibeigenthum lau-fen, weil sie sich rechtlos dünken, und nun nicht wissen, obsie mit ihren Weibern in Gemeinschaft der Güter leben odernicht; ob sie eine Leibzucht zu gewarten haben, und was sieihren Kindern mitgeben sollen — welches allesdaher kömmt,weil die Hcyenoder Hoden*) worinn diese Leute sich bege-ben, ihr Band wie ihre comumes verlohre,, haben, und derHodepfenning oder der Hodcschilling mit dem Verfall derMünze zu sebr heruntergegangen ist, um es der Mühe werthzu achten für diese armen Leute ein eignes Recht zumachen.Die Fürsten selbst, welche Colonistcn auf dem platten Landeanziehen, scheinen den Vortheil der Hode, oder einer solchenGilde, ohne welche sich einzelne Leute schwerlich halten, gantund gar zu miskennen.

Gesetzt nun aber, man zöge diese Leute in jedem Kirchspielin eine besondre Gilde unter zween von ihnen erwählten Vor-stehern zusammen, und machte cineVercinigung dahin, daßdie Landleute des Kirchspiels ihnen für einen sichern Preisdie Kornfuhren geben, die Docfgesesscncn hingegen jedesmalgegen einen sichern Preis die narural Einquartierungen, wel-che doch insgemein, Wenns Infanterie ist, auf das Dorffallt, tragen müßten, so würde sich schon eine gewisse billigeProportion auösinden lassen, nach welcher jeder Landmann

im

*) Man sehe hier unten die Abhandlung von dem Ursprung und

Nutze» der Heve» und Hoden.