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Nachschrift.
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^ie ich vor drey Jahren die vorhergehendeDeclamatiouentwarf, dachte ich noch nicht daran, daß man inSchweden ausgleiche Gedanken fallenwürde. Man scheintaber doch noch weit von dem rechten Punkte entfernt zuseyn, da man die Möglichkeit der Sache aus den Gründenbezweifelt, welche ehedem von uns in dem 24. Stück desersten Theils gegen eine Kleiderordnung angeführet worden.Diese Gründe behalten allemal ihr Gewicht, erheben abergegen eine Nationaluniform nichts, wenn überall dem er-sten Mann vsn jeder Uniform, so wie hier vorgeschlagen,die gebührende Ehre wiederfahrt; wenn ein Landesherr daserste Stück von dem Ochsen aufseine Tafel bringen laßt, derfür das Volk gebraten wird; wenn er sich bisweilen einCommißbrod oder eine Hospitalsnppe vorsetzen laßt, um dieKost seiner Söldner zu ehren; oder ein türkischer Baffa sichtäglich die Löhnung eines Janilscharen auszahlen laßt, um zuzeigen, daß er an der Ehre der Gemeinen Theil nehme.
Der ganze geistliche Stand, welcher eine schwarze Uni-formtragt, bleibt allemal sattsam gehoben, wenn der Gene-ralsuperintendent bey Hofe zugelassen wird, und eine seinemRange gemäße Ehre und Achtung genießet. Der Bürger-stand ist allemal geehrt, wenn ihr erster Mann, als derBürgermeister, einen gleichen Vorzug erhalt; und ebensokönnte die Kaufmannschaft auS ihren Mittel einen Reprä-sentanten haben, den der König vorzüglich ehrte. Ohnedies«Voranstalt wird eine Nationaluniform nie dasjenige würken,was sie würken soll. Durch dieselbe aber ist von jedsr Uni-form der erste Mann bey Hofe, und jeder, der in der Uni-forme steht, kann zum ersten Mann erwählet werden, mit-hin ist der ganze Stand geehrt.