Band 
Zweiter Theil.
Seite
102
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rvr Also sollte man den Rentelauf

Jahrs: so kann der Staat ihm den Ertrag des zweyten gc-wiß durch die Selbstnutzung verschaffen. Folglich laich derSraat bey der Bürgschaft fast gar keine Gefahr: er beuc.kündet dasjenige nur öffentlich, was jeder naher oder fernerGläubiger nicht ohne Mühe untersuchen kann; und weildas Grundstück im Hypothekenbuch zu keinem Geldwert«angeschlagen ist: so steigt und fallt die Renkeverschreibungeben wie die liegende Gründe steigen und fallen; und derRcntcniec lauft von Rechtswegen gleiche Gefahr mit demLandeigenthümcr; anstatt daß alle neuereHypochekenbüchcr,worinn ein Gut nach Gcldeswerch angeschlagen ist, auf eh inein schlüpfrigen Grunde stehen, weil man Exempel hat, 1daß liegende Güter gegen Geld unter die Halste fallen kön- ^ncn. Dies kann aber auf jene Art gar nicht geschehen.

- Ausserdem aber nützt der Landeigenthümcr, wenn er ,Glauben halt, seine 40 Morgen doppelt, einmal in Natur, !und einmal durch seine 4» Bankofolios. Diese letztere müs-se» nothwendig den vollkommensten Glauben haben, weilsie nicht wie das Geld einen blossen Conventionswecth bä-hen ; sondern Repräsentationen solcher Effecten sind, die solange als der Grund durch kein Erdbeben verschlungen wird,und Menschen vorhanden sind, die Brod essen wollen, zurunentbehrlichen und unmittelbaren Nothdurft gehören. Ichwill der Speculatlon, die billiger Weise durch das Steigenund Fallen solcher Rtntcvcrschrcibmigen oder Bankofolioserzeuget werden würde, ungleichen der Comtoirs, wo mansie in dieser Maaße zu jeder Zeit würde discontircn können,nicht gedenken, um nicht zu weitlauftig zu merdcn. Ge-nug die Löse oder das Anlchn auf Zinsen muß bey Landengcnchämern schlechterdings aufhören; wer auf Zinsen leihenwill, muß es aufWcchscl, auf bewegliches Pfand oder aufpersönlichen Credit thun, und keine Hypothek am Grunde

haben-