Band 
Zweiter Theil.
Seite
104
JPEG-Download
 

IS4 Vorschlag zur Erleichterung

aber bezahlt ist, nahet ohne menschliche Verhinderung undBeförderung mit gemcffcnenSchrittcn heran. Was Natio-nen, Fürsten und fürstcnmaßige Schuldner mit einem konää' amorrissemeiir ausrichten, dieses hat die Erfahrung als-er sicherste Lehrmeister dem ländlichen Schuldner langst ge-wiesen ; und wie sanft ist es, mit jedem Jahr, mit jedemMorgen zu denken, daß man schon wiederum ein Jahr odereinen Tag seiner Befreyung von Schulden nähergekommen,und nun bald der Acker, den der Gläubiger jetzt zum vor-letzten und dann zum letztenmal genießt, unter seinen eigne»Pflug nehmen werde?

Man vergleiche hiemit den bürgerlichen Contrakt vonHandvcrschreibungen undZinscn.Wie schrecklich ist der nicht?Hundert Thaler harte der arme Schuldner in einer Summenöthig; nun sott er sie in einer Summe auch wieder bezah-len; er sott sie in derselben Münze entrichten, worinn ersteempfangen; er sott es seinem Gläubiger ein halbJahrvor-her sagen, wenn er ihn bezahlen will; er soll erwarten, undallezeit fertig seyn, wenn der Gläubiger ihm eine halbjährigeLöse thut; er sott alles was er hat dafür zum Unterpfandesetzen; er mnß dem Gläubiger die Wahl lassen, ob dieserihm seine bewegliche oderunbewegliche Haabe und Güter zurbequemen oder unbequemen Zeit nehmen wolle; mit einemWorte, er muß immer in der Furcht leben, jedem der ihmim unverhofften Aufkündigungsfatt zu Hülfe kommen kann,gefällig seyn, und wenn er die Hälfte oder auch drey Vier-tel der Schuld baar liegen hat, dennoch solches unter vielenVersuchungen Jahre lang ungenutzt lassen, oder mit Unsi-cherheit ausborgen, bis er.das ganze Capikalzusammen hat;alle Gefahr davon stehen, und es wohl gezählt in seinemBeutel haben, ehe und bevor er es wagen darf, die halbjäh-rige Löse zu thun. Wer diesem Contrakt vor jenem denVorzug giebt, der muß es nie erfahren haben, daß der eine

Schuld-