Band 
Zweiter Theil.
Seite
190
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IYS Keine Beförderung nach Verdiensten.

Zwar hat ein großer König unsrer Zeiten ein Mittel er«funden, auch in diesen Fallen die Gemächer zu beruhigen.Er geht oft die Ordnung des Dienstaiters vorbey, zieht ei-nen geschickter» dem altern vor; und befördert nach einigerZeit einen vorbeygegangencn auf eine so schmeichclhacke Art,daß jeder übergaugene allezeit im Zweifel erhalten wird, obder König ihn nur zu einer bessern Beförderung gesparek,oder aber aus Mangel von Verdiensten zurückgesetzet habe.Allein dieses Mittel wird allezeit als außerordentlich betrach-tet werden müssen; es gehört blos für den Herrn, den Ein-sicht und Erfahrung zu dessen Gebrauch orivilegiren. Injeder andern Hand würde es das gefährlichste für die Ru-he der Menschen, und der helle Weg zur äussersten Scla-vcrey seyn.

Sie wenden mir ein, bey grossen Verdiensten finde sichauch allezeit Bescheidenheit und Mäßigung, und in.t Hülfedieser Tugenden würde der glückliche sich mit dem unglück-lichen leicht versöhnen, und die Empfindungen des Hassesund Neides ersticken, welche sich zum Nachtheil desDien-stes in der Brust aller zurückgesetzten erzeugen könnte. Al-lein sobald Verdienste öffentlich erkannt und belohnet sind,wird einem die Bescheidenheit und Mäßigung nur für Po-litik angerechnet und man kann davon keine Würkung hof-fen. Ja ich mögte sagen, die Bescheidenheit vermehre oftnur die Kränkung des «»belohnten, weil dieser nicht seltenwünscht, an dem glücklichen einen Fehler zu finden, umihn zu seiner eignen Ruhe desto rechtmäßiger hassen zu kön-nen ; so sind wir Menschen. Zudem wiegt der Staat dieVerdienste nicht wie der Sittenlehrer ab. Jener zieht oftgroße Talente, wenn sie auch von Stolz und Unbescheidcn-heic begleitet werden, mit Recht einer minder geschicktenBescheidenheit vor.

Der-