Band 
Zweiter Theil.
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192 Sind die Gemeinheiten nach der

den hierauf zu schwach, ihre sich durch die Noch vermeh-rende Lasten zu tragen; was würde davon die Folge seyn?Gewiß keine andre, als daß der übrige Theil des Staatsso viel mehr aufbringen müßte? wem würde dieses in dieLange zur Last fallen? Den Freyen und Gutsherrn, die nichtdas Glück und die Gelegenheit gehabt, eben so große Coque-ten zu machen; und wem wäre hievon die Schuld bcyzu-messen ? Keinem als dem Landesherrn, dem der ganze Staatsowohl Freye als Unfrcye die Controlle des gemeinen Gutesanvertrauet, und der sich durch einen feyerlichcnCyd dahinverbunden hat, nach allem Vermögen darüber zu seyn, undzu wehren, daß von der gemeinen Mark keine Zuschlage,Kotten und Zaunrichtungen aufgerichtet, oder jemandenvergönnet würden, es geschehe denn mit seiner,des Thom-capitels und aller, so dazu Interesse haben, besondern! Dor-wissen und Belieben a).

Ich weiß wohl was einige, welche die Sache aus einemkleinen Gesichtspunkte gefaßt, dagegen eingewendet haben.Allein wenn man um die Sache zu übersehen, den rechtenStandort wählt, und die allgemeine Staatscontrolle zurHand nimmt: so fallt der Schluß unfehlbar dahin aus, daßdem Landesherr» und sämmtlichen Standen an Erhaltungund ordentlicher Verthcilung der Marken eben so viel wonicht mehr, als an der Erhaltung und einem richtigen Ka-taster der steuerbaren Gründe gelegen; und daß es einerleyUrsachen sind, welche die Vcrsplitterung steuerbarerGi ünde,und die Dersplikterungdcr Markgründe ohne gehörige Auf-sicht und Bewilligung verbieten. Hat man gleich hierauf

eine

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Oucis -Ic Nrmisvic äc r;o?. §. n. krzncilci Nc Zx

,5;2. §. n. kkilipp, 8ixikmunäi a- i;sl § krüncilci

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vom Archiv. Wesen in a??.