Von der Real § und Personalfreyheit. 207
nach eingeführten Katastern die Realfreyheit endlich denvölligen Sieg erhielt, verschiedene Verfügungen, worinnder alte Begriffmitdem neuen kämpft, und die Gecichter,welche diese Veränderungen in dem politischen Systemund dieses allmählig entstandene neue Gebäude nicht sobald erkannten, sich in ihren Entscheidungen gar nicht zuhelfen wußten; besonders die Untergerichtcc, welche ihrenVerlust täglich sahen, und gar nicht wußten wie das zu-gieng. Die Natur, welche nun das ganze System derRealfreyheit mit aller Macht zu seiner Vollkommenheitbringen wollte, warf die Ruinen der alten Dämme, welchenoch von der Personalsreybeil übrig waren, aufdie Seite,und überraschte die Rechtsgclehrten so noch vorn verbauernträumten, und zu jeder Freyheit einen persönlichen- Titelerforderten. Ihren letzten Glanz zeigte die Personenfrey-hcit bey Errichtung der Kataster, wo man allerley persön-liche Titel aufgeführt und viele Jägerhäuser benannt sieht,welche unter diesem Namen die Steucrfreyheit fordern.
ES istcine sehr wichtige Frage: ob die alte oder neueArt zu befreyen die beste gewesen? Unsre Vorfahren stelle-ten sich vor, jeder Acker liege gleichsam an einem Stro-me, und jeder sey einmahl zu seiner Sclbstverhaltung, so-dann aber auch durch die Gesellschaftliche Verbindung,worinn ihn die Noth versetzt hätte, verpflichtet, sein Ufergegen den Strom zu vertheidigen. Würden einige vonihnen erfordert, um das Vaterland auf der andern Seitezu vertheidigen: so wären diese zwar für das Jahr frey;diese Freyheit komme aber dem Grunde nie zu statten, unddie Machbaren mästen für die abwesenden Krieger dasUfer machen. Der Acker des Mannes, der am Altar fürdie Gemeinde betete, müsse sich ebenfalls gegen denStrom wehren, ob er gleich selbst durch seinen edlem
Dienst