Von der Real - und Personalfreyhekt. ZvA
stell, alle diese Platze, die kein redendes Abzeichen vonder Nalur erhalte» haben, zu wahren; sie beständig un-ter allerhand Formen und Gestalten von andern Grümden zu unterscheiden, und die ganze Geschichte einesAckerhofcs, der solchergestalt aus einem Theil geistlichen,einem Theil «blichen, einem Theil freyen, und einemTheil steuerbaren Ackers erwachsen kann, für die Nach-welt zu erhalten? Der Mann der vom Ackerbau oder vomHandkwerke leben muß, soll mit einem adlichen Grunde,Jagd und Fischcrcy erhalten könne!, ? die obern Gerichtesollen sich mit seinen kleinen Rechtshändeln beschäftigenund ihn bey jedem Bruchfalle durch einen besondern Fiscalauffordern lassen? Nein, dieses ist unerhört. Für denEdelmann redet überall sein Stand; dieser läßt sich nichtverdunkeln; und den Hof den er bewohnt, den befreyeter. Findet er einen bessern und angenehmern: so wählter ihn, und verläßt den andern, der dafür wieder zurückfällt. Hier braucht es keiner Kontrolle, keiner Geschich-te; die Sache redet, und so lange man den Stand einesMannes kennet, kennet man seine Freyheit; und wo sichjener aus dem Gesichte verlieret, da muß keine Verjäh-rung für diese Staat finden. Zuerst ist freylich die Zahlder Dicnstleute, welche einen freyen Sitz im Lande ge-habt, gering gewesen. Hat aber die Bedürfniß desStaats ihre Vermehrung erfordert; so muß man auchdie Folge» davon dulden. Sie haben ihre Vorrechtenicht umsonst erlangt, sondern Gut und Blut dafür gewagt, und so müssen sie derselben auch billig so gut wieandre genießen- Befürchtet man aber, daß ihre Anzahlfür den gegenwärtigen politischen Zustand zu groß werde:lo kann man sie bestimmen. Es hat ohnedem nicht jederfremde Edelmann, sondern nur der einheimische; undunter diese», nicht jeder Sobn, sondern jeder würklicherMös. »arr. phMir.. U. Tl». O Dienst-