214 Vorschlag zu einer Urthelfabrkk.
Weiland Ihr» Cburfl. Durchs, von Cölln hatten bereitsverordnet, daß das erste Urtheil im Lande verfertiget werdensollte. Allein die Sache fand Schwierigkeit, weil die Ver-fertigung allerhand Privatfabrikantcn, deren heimlicheS eri indungen und Gefälligkeiten man zu sehr fürchtete,überlassen werden sollte. Diese Furcht und die ganze Be-schwerde würde aber wegfallen, wenn ein solches öffentli-ches Handlungscollegium dazu gebrauchet würde.
Es könnte dasselbe mit der Zeit, wenn es sich ein allge-meines Zutrauen und Ansehen erworben, auch relhoMfabricircn, und damit in Sachen, welche das einheimischeRecht betreffen, einen guten Absatz hoffen. Vielleicht com-promittirten auch streitige Partheyen auf dasselbe, oder be-dienten sich seines Ratbs, wenn dasselbe sich mit der Zeiteine gute Sammlung von Landesnachrichten angeschaffethatte.
Da auch ein solches Kollegium nothwendig fähig ge-macht würde, Schenkungen und Vermächtnisse anzuneh-men ; so könnte sich vielleicht auch noch wohl ein alter un-beweibter Rechtsgclehrter finden, der seine Bibliothek oderein kleines Capitalgen zum Besten armer Wittwen und Way-scn vomHandwerke vermachte, und darüber dem Collegi»die Aufsicht und Verwendung vertrauere rc. rc.
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