der ersten Mühle. r8?
ihr würdet euch dagegen aus eben den Gründen setzen, wor?aus ich mich darüber beklage. Was ist aber besser, undmehr zu begünstigen, daß Privatmänner dergleichen ge-meinnützige Anstalten auf ihre Gefahr und Rechnung über-nehmen, als daß alles und alles aus gemeinem Beytrage,der im Anfange unsrer Colvnie noch sehr schwach und garnicht aufzubringen war, kostsplitterlich ausgeführet werde?Euer Wunsch war gestern noch, einen geschickten Wundarztzu haben. Gesetzt, es wagte einer aus Europa sich hiehec,er käme ohne Ruf und ohne Besoldung, er rechnete gewißdarauf, daß kein andrer in unsrer Colonie wäre, und auchwahrscheinlich nicht kommen würde, so lange er nur alleindert leben könnte; würdet ihr nicht in der Folge aus Dank-barkeit und Billigkeit einem zweyten Wundärzte so lange diePraM verbieten, als ihr mit dem ersten zufrieden wäret?Gleichwohl hat der erste kein ander ausschließendes Privi-legium, als das ihm das gemeine Beste, die öffentlicheDankbarkeit, und eure billige Ueberlegung gewahret....
Die Gemeint erkannte hierauf fük Recht, daß keine neueMühle ohne ihr, Bewilligung angelegt, und der Proceß,welchen der Zweyte darüber angefangen, aufgehoben wer-den sollte. Sie behielt sich auch das Recht vor, nach Be-schaffenheit der Umstände Erweiterungen oder Einschrän-kungen zu machen, und überließ dieses in der Folge ihrerObrigkeit.
I.XM.