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seines Hofes Würfel spielt; wovon der Vortheil für die Ar-men ist. Man schließt aber leicht aus der L erglcichungdieser Ceremonie mir den Backholtischen Stamten, daß eseine allgemeine deutsche Gewohnheit gewesen, m fheil. dreyKönige Abend Glücksspiele zu spielen; öder sich etwas mehrzu erlauben, als die Gesetze sonst gestatteten.
I^XXIH.
Die Ehre nach dem Tode.
ic Zeit, mein Sohn, daß ich aus der Welt scheidenmuß, nähert sich nun mit jedem Tage; ichfühlechaß
ich keinem weiter nützlich seyn kann, ich stehe andern, diedas Werk frischer angreifen können, nur im Wege. Be-reite dich also nur in Zeiten, deinen Vater, der dich sosehrgeliebt hat, zu verlieren; versprich mir aber vorher, daßdu mir nach meinem Tode ein Denkmahl in unsrer Kircheaufrichten lassen wollest, wodurch mein Andenken noch aufeinige Zeit dem Staate, dem ich gedient habe, erhaltenwerde.' Ich weiß zwar wohl, daß die heutige Weit überdergleichen Dinge spottet. Laß dich aber dadurch nicht ab-halten, meine letzte Bitte zu erfüllen. In dem vorigen Jahr-hundert, worinn ich gebühren bin, wurde jedem verdien-ten Mann ein solches Ehrengedachiniß errichtet, und ichglaube es auch verdient zu haben. Die Sitte der damali-gen Zeit gefallt mir überhaupt besser, als die jetzige, und ichsehe es als eine böchstschadliche Neuerung an, daßman demverdienten, wie dem unverdienten Mann ganz in aller Stilleverscharret, und oft den einen sowenig als den andern miteinem Stein bedeckt, der seinen Namen der Nachwelt mel-det. Wenigstens scheint mir diese Neuerung eine grosse
Epoque