Band 
Zweiter Theil.
Seite
321
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Z2I

Die Ehre nach dem Tode.

man hatte solche unter einer Staatsccnsur immer erreichenkönnen, wenn wir nicht zu früh hierin» nachgegeben hatten.Allein so haben wir eins mit dem andern aus der Welt heraussatyrisirt, und nur Lndcwig der XV. hat das Glück gehabt,daß ihm in einer Leichcnpcedigt die Wahrheit nachgesagtworden. Billig sollte uns diese französische Mode wiederdahin bringen, wo wir vor hundert Jahren waren; undhiczu, mein Sohn, laß mich das Exempel geben. Laßmir eine Leichcnpccdigt halten, und errichte mir ein Denk-mahl, so wie meinem Urgroßvater errichtet worden.. >

IOIXIV.

Vorschlag zum bessern Unterhalt des

Reichscammergerichts.

man jetzt in England mit dem großen Entwurf«umgeht, alles deutsche Linnen, was dort hinkömmt,mit einer solchen Auflage zu beschweren, daß es endlichganz zurück bleiben, und den Schottischen und JrrischenLinnen weichen soll; in Deutschland aber, wo die heilsameJustitz immer die grosse Naiionalangc.egcnhcit bleibt, mansich noch nicht über die Mittel vereinigen können, wie dasHeil. Röni. Reichs Cammcrgerichte, von dessen Nothwen-digkeit jeder rechtschaffener Mann überzeugt ist, in seinergehörigen Vollständigkeit zu erhalten, und billiger Weisezu bezahlen sey: so wäre es wohl unter allen Vorschlagen,die seit der Zeit, daß jeder Staat einigeProjectcnmacher alsnothwendige Rathe angenommen hat, geheckt sind, nichtder schlechteste, wenn sich die edle deutsche Nation unter derallerhöchsten Genehmigung ihres Oberhaupts dahin verei-nigte, daß in allen Hafen und Anftirken unsers werthenX 2 VM