Band 
Zweiter Theil.
Seite
342
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Z42 Eine Hypothese zur bessern Aufklärung

remikmnrnr; schien mir durch die eingeschsbene Parentheseganz harmonisch, und andre ähnlich« nicht der mindestenSchwierigkeit unterworfen.

Aber, dachte ich, die Scndgrasen, woraus eine barbari-sche Latimtat entweder Zenr- oder Lenc- und bey den Ety-mologisiert wohlgar S'-nodalgrafen gemacht, sind lnWest-phalen gar nicht bekannt; und es müßen doch auch dortwohl ausserordektliche Richter gewesen seyn, welche zu Hautund Haar gerichtet, und diejenigen, welche entweder dasWchrgeld nicht bezahlen oder nicht annehmen wollen, zurausserordentlichen Strafe gezogen haben. Dieß war un-möglich zu laugnen; allein was konnten die westphalischcnFrevsrafen (comices Iiberi)in der That und bey ihrem Ur-sprünge anders seyn als Sendgrafen? Lrev odersray heißtim Holländischen noch ausserordeiirlich; im Deutschen das-jenige, was,von der Regel abweicht; und da dcr Sendgrafder Iuärx excrgoräiriarius vs! irrezularis war, weil der or-dentliche Richt»r nicht anders als auf die Erhaltung undGenugthuung erkannte; so konnte ihm derName Freygrafaus einem andern Gesichtspunkte mit dem vollkommenstenRechte, und um so viel mehr beygelegt werden» weil Krale-oder kreisliche Obrigkeit in der That auch nur so viel alsdas oKcium exrrsarlZiuLnum, was zu Haut und Haarrichtet, bezeichnet, die sogenannte Malefirzische aber geradeder Gegensatz von der Benefiyischen ist, welche das Blutverschonet und die Verbrecher zu Gelde richtet.

Bey dem allen schien mir doch das System zu witzig,wenn ich es plötzlich in die Carolingischen Zeiten legen woll-te. Wenn Carl diesen Unterscheid zuerst erfunden hatte: sowürde er- sich deutlicher darüber ausgedrückt haben. Esmußte also entweder zu seiner Zelt eine ganz bekannte Sacheseyn, daß die höchste Obrigkeit lediglich zur Erhaltung (-6

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