Z5v Eine Hypothese zur bessern Aufklärung
damit nicht zuletzt, so wie es zu unseren Feiten öffentlichgeschieht, ein Unterthan den andern kaufen könnte. Jetzthingegen haben verschieden^ Leibeigene wiederum ihreLeibeigene.
Die Freygrafen, welche im fünfzehnten Jahrhundertsich hier folgendergestalt vernehmen ließen:
Uns gebührt, diejenigen, so vom christlichen Glau-den zum Unglauben verfallen, geweihte Kirchenund Kirchhöfe, auch die Kramkindelbette und Kin-delbettsfrauen geschändet und beraubet, Zaubercygetrieben, desgleichen kündige Gerratherey, Falsch-heit, Dieberey, Raub, Mord, Seeraub begangen,zu rügen;
und in dieser Aufstellung ungefähr die Feitordnvng halten,wie jedes Verbrechen unablöslich geworden, hatten end-lich kein besser Schicksal. Alle Reichsfärsten setzen sichnicht ohne Grund gegen Leute, welche die Reichsgerichts-barkelt, ohne sich durch die sich allmahlig gründende Tec«ritorialhoheit aufhalten zu lassen, noch immer fortfüh-ren, und keine geschlossene Provinz erkennen wollten.Diese Freyschöpfen, die gleich ofnen Notarien (welchedoch nunmehro auch in dem Bezirke jedes lerrirorü im-matriculict und approbirt seyn müssen) von dem oberstenFreygrafen angenommen, und aus kaiserlicher Machtnunmehro ohne Mittel, und ohne daß einer sich jetzt nochauf den alten ausgegangenen Crhaltungsrichter, als sei-nen ordentlichen Richter, berufen konnte, ihr Richteramtausübten, waren in der That die letzten Märtyrer deralten kaiserlichen Macht. Freylich hatte manche Stadtnnd mancher Stand schon ein Privilegium 6e non evo-canäo gegen sie erhalten. Ihre Befugniß dauerte aberim übrigen noch, bis sie endlich von den Reichsstanden
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