615
In allen Regeln der Metrik liegt zuletzt ein Geheimnis, dessen Kundeuns entgangen sein kann, während die aus ihm hervorgewachsenen Bildungenes fortdauernd in und an sich tragen. Das Gesetz der Dreiteiligkeit (d. i.Entzweiung, Zweigung in Satz und Gegensatz und Bereinigung im Schlußsatz),das in der mittelhochdeutschen Kunstpoesie wie in der Natur, in der Kunst undim Sprachbau waltet, ist ein solches Fundament. Es beweist für unsere Nationden Vorzug einer Gründlichkeit, wie wir ihn bei andern Nationen in dieserWeise nicht nachweisen können.
Eine Art Analogon finden wir nur bei Pindar und in den Chor-gesängen der griechischen Tragiker (in der chorischen Lyrik der attischen Tragödie),wo die zwei gleichartigen Bestandteile von Strophe und Antistrophe mit demungleichartigen der Epode zu einem größeren Gebäude verbunden wurden. Beiden neueren Völkern waren nur einzelne Formen dreiteilig. So hatte dasprovenyalisch-italienische Sonett Dreiteilung: die beiden Stollen des Aufgesangsbestanden aus je 4 Zeilen, worauf die 6 Schlußzeilen des Abgesangs folgten.Auch die Kanzonen Petrarcas waren dreiteilig. Bei den Deutschen war dieBeachtung des Gesetzes der Dreiteilung eine wesentliche Forderung, und manfindet daher in der ganzen uns von den Franzosen im 30jährigen Krieggeraubten sogenannten Manesseschen Sammlung (deren Zurückforderung ich1871 in Nr. 4 der gelesenen Gartenlaube anregte) keine fünfzig Beispiele,wo es nicht nachzuweisen wäre. Wie dieses Gesetz beiläufig bemerkt schon imPflanzenreich die Bildung eines Ganzen meist durch einen ungleichen Teil ab-schließt (vgl. S. 84 d. B.), so läßt es in der Poesie nach einer inneren Not-wendigkeit zu zwei gleichen Sätzen oder Teilen einen dritten ungleichen hinzutreten.Sonach bestand jede einzelne Strophe -— wie oben bemerkt — aus drei Gliedern,von denen die als Stollen bezeichneten beiden ersten den Ausgesang bildetenund sich gleich waren, während das den Abgesang bildende ungleiche dritteGlied besondere Messung oder besondere Rcimstellung oder verschiedene Zeilen-zahl hatte. Die Zeilenzahl des Aufgesangs wie des Abgesangs stand im Be-lieben des Dichters. Forderung war es nur, daß die folgenden Strophen genauden Bau der ersten in Bezug auf Gleichheit der Stollen und des Abgesangswiederholten. In seltenen Fällen beschränkte sich jeder der 3 Teile auf je eineZeile; häufiger fand man schon einzeilige Stollen und mehrzelligenAbgesang (vgl. Beispiel Ii und 1 des vorigen Paragraphen). Doch tritt diebeabsichtigte Dreiteiligkeit hauptsächlich in mehr als vielzelligen Strophen zuTage. (Vgl. Bartsch in Pfeiffers Germania II. 12. 257. 283. 286, fernerGrimm über den alten Meistergesang; letzterer nimmt Dreiteilung bei allenDichtungen der Minnesinger an. Selbst der Titurelton sei dreiteilig, S. 59 ff.,ebenfalls der Leich S. 64 ff.) In der Manesseschen Handschriftensammlung,wie in den Heidelberger, Leipziger, Möserschen, Weimarschen, Jenaischen Samm-lungen sind die 3 Teile der Strophe in ihrem Beginn durch große Anfangs-buchstaben markiert, die ich in meinen Proben b bis l des vorigen Paragraphengesperrt drucken ließ.
Die neueren Bearbeiter der Minnesinger — Gleim, Rückert und