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lich das Unglück als die Folge seiner Schuld anerkennen müssen (vgl. Romeo,der seine Schuld noch am Sarg vermehrt), so entziehen wir ihm doch unsereTeilnahme nicht. Wir rechnen ihm diese Schuld (tragische Schuld) nicht an,wir erklären sie vielmehr daraus, daß er die Ordnung der Dinge gestört hat,daß er sich gegen die Gesetze einer Welt auflehnte, daß er zu viele Gegner-sand, denen er trotz seiner Energie zum Opfer fiel, daß er Unglück hatte; miteinem Worte: wir erklären die tragische Schuld des Helden aus seiner geistigenAnlage, aus den Verhältnissen, ohne ihn dafür verantwortlich zu machen.
3. Das Tragische, das wir I S. 100 erörtert haben, und wozu Ari-stoteles schon den gewaltsamen Tod, heftigen und anhaltenden Schmerz, Ver-wundungen rc» zählt, kann im Trauerspiel nur dann von Wirkung sein, wennes mit Notwendigkeit aus dem sittlichen Konflikt des Helden erwächst, wennUnglück eintritt, obgleich der Held in allen Pflichten treu ist, wenn der Stromder äußeren Verhältnisse trotz alles ehrlichen Ankämpfens seinen Untergangdurch das schließliche Eingreifen des Schicksals bedingt, wenn die individuelleFreiheit in Widerspruch mit höherer Naturnotwendigkeit gerät. (Beispiele: Hektor'sUntergang, Siegfrieds Tod.) Wenn der Tod durch Zufall eintritt (z. B.im Schiffbruch, im Gewitter), so kann man wohl auch von einem tragischen Endeim gewöhnlichen Sinn sprechen, nicht aber im Sinn der Tragödie, wo derHeld in Kampf mit der bestehenden Weltordnung tritt.
Man unterscheidet in der Tragödie zunächst das Tragische des ein-fachen Konflikts (z. B. Ödipus' Jähzorn. Egmonts Unschlüssigkeit) vomTragischen der sittlichen Kollision (Beispiele: Antigone, die mit Pietätund Staatsgesetz, das die Bestattung des Bruders untersagte, in Konflikt gerät,ferner Wallenstein, bei dem die Gehorsam fordernde Unterthanenpflicht den Kon-flikt bedingt, ferner der Tyrann Macbeth, der alle ermordet, welche ihm un-bequem sind. Sein Eingriff in die Weltordnung führt seinen Untergang herbei,der tragisch, wehmuterzeugend wirkt, weil er eine sittliche Bedeutung hat undweil man sagt, daß er bei seinem Charakter so handeln mußte). Hier ist esdas Zusammentreffen von unüberwindlichen, kollidierenden Verhältnissen undHindernissen, also die Situation, dort der eigenartige Charakter.
4. Mau nennt es tragische Ironie, wenn der Held in die Schlingendes seiner harrenden Strafgerichts verfällt, wo er schon im Begriff ist, denWeg der Schuld zu verlassen, wenn er das Rechte zu thun vermeint und dasGegenteil erreicht, wenn er also das Unglück auf sein Haupt heraufbeschwört —gerade durch die Mittel, die er zur Abwehr ergriffen hat. Vgl. den Ödipusin der Sophokleischen Tragödie, oder den Orestes, der die Mutter erschlägt,um den gemordeten Vater zu rächen, und der nun als Muttermörder von denFurien verfolgt wird. Das Tragische liegt, hier in der Situation, in die derHeld gerät, indem er den Willen der Gottheit ausführt und dann doch untergeht.
Hier liegt freilich die Auffassung des Werkzeugs nahe:
Ihr laßt den Armen schuldig werden;
Tann überlaßt ihr ihn der Pein —
Denn alle Schuld rächt sich auf Erden.