Band 
Vierter Band
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da sie in dem einen will gehalten, in ansdem von gleichmäßiger Partheylichkeithalber auch nicht weniger vollzogen wer-den solle.

Fürs dritte: Als die Königliche Würdezu Dannemarck von des HerzogthumSHolstein wegen, verschiener Zeit bey dekKayserlichen Majestät auch durch ihre Ge-sandten allerunterkhänigst Lehen empfan-gen, und Ich, Conrad zu Pappenheimb,Erb-Marschalckh , neben den 60. Gold-gulden unsers Erb-AmkS Angebührniß,mir auch das Pferd zu geben gebührt, istmir dasselb der Ursach abgeschlagen, daßsolch Lehen von der Königlichen Würdennicht in Person empfangen worden seyetDieweil man aber, vermög der GüldenBulla, vonEmpfahuug wegen berührterRegalien und Lehen eines Erb-Marschalcksdes Reichs aus bewußten Ursachen für an-dere Aemter obligender Mühe und Ver-richtung desselben zu den so. Goldgulvenauch das Pferd zu reichen schuldig, wiedann solches alter gebrachter Gerechtigkeitnach bißanhero von männiglich geleistetworden. So wir nun, die Erb-Mar-schalle, uns dieses vermeyuken EintragsUnd unverstandener hoher Schmierungunserer Freyheiten und Gerechtigkeiten,wie billig, mercklichen beschweren undhalten dafür, was die Kayserliche Maje-stät einigen Chur- und Fürsten des heili-