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„ Verleihung Fürstlicher Regalien ein-„ pfahen sollen, von Ihrer Majest.Hof«„ AmtS - Verwaltern, sonderlich dem„ Herrn Ober, Hofmeister vnd Hof-s) Marschalkhen, vnfugsam eingezogen» worden.
„ Darauf vnd nach Anhörung bin«v inde eingebrachter Klagschrifften, Ant«„ Wort vnd Replik haben Ihre Maj. sich„ dahin erkläret, daß vf den Fall einer» oder mehren derjenigen, so des Reichs«„ Crb--Aemter tragen, selbS persönlich zu,, Hof dienen und etwa durch Schwach«„ heit oder andere ehehaffte Zufall vnd„ Verhinderung bey Verleihung Fürstli«„ cher Regalien in der Person mt würdenv seyn können, dem oder denselben nichts„ destoweniger sein Gerechtigkeit mt we«„ niger, als were er sechsten zugegen, zu«stehen vnd gereicht werden solle. ,*
§. 17.
««sucht« Um diese Zeit suchten die Erb« AemterWerbung auch einen Eingang zu gewinnen, beyChur«Aemrerbey Belehnungen gleichfals einige VerehrungChur-Ve- zu erhalten und erlieffen deßwegen anGchttidm Churfürst Friderichen zu Pfalz folgendes«„ Cftuti Schreiben:
tf* Durchlauchtig Hochgebohrner Chur-
Mir fürst, gnädigster Herr.
& An. Wiewohl Wir Uns wohl zu berichtenx * 6 ‘ wissen, welcher mästen des heiligen Römi-schen Reichs Churfürsten,, unsere gnädig-ste