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Weil aber Ew.KaysMaj.Seine Fürst« ElicheGn.ohne einigen Anhang, Exception w
oder Vorbehalt, mit allen Dignitäken, , £Ober-Herrlich-und Gerechtigkeiten, krLe- >>"
rninenL, 8 eilicm und Stimm im Heili« ^7
gen Reich mit allen gebührenden Regalien,neben gewöhnlichen Lehens-Solennitäten i ^gnädigst und vollkömmlich belehnen, auch Wdieselb Seiner Fürstlichen Gnaden aufge«hend Lehens, Brief, ohne Abgang oder ^Verhinderung Kayserlichen Jndults je-derzeit uß der Kayserlichen Canzley ohne WUffenthaltung oder Verweigerung redi- ^ Wmiren und erledigen lassen: > m
So seyn wir unterthänigsser Hoffnung, ^ MEw. Kays. Mas. werden uns, die Erb,Aembter, desgleichen auch nit verdenckhen,do wir unser Nothdurfft nach dasjenig, «dazu wir Fueg und Recht, wie andere, J{intereßirt, AmbtS halben zu Ergetzlichkei't «unsers mercklichen UnkostenS, auch Er-! ^Haltung von unsern Eltern erdienten Pri- ^vilegien die Gebühr erfordern thun. JW
Hierauf an Ew. Kays. Mas. unser al-lerunterthänigst hochflehenklichBitten, die Awollen allergnäd. ohnbeschwert seyn, hoch- I«ernannten Marggraven Carls abgesandte «Räch, anstatt und von wegen Seiner J*Fürstl. Gnaden dahin aüergnädigst zu wei- Usen, vermögen und anzuhalten, daß unser $anerfordert, ausstendig und künfftigsErb- MAmbt, Gelt ohne fernere Verweigerung W
nicht