Band 
Vierter Band
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insonderheit weil zu allen Theilen wir unsänderst nicht jederzeit vernehmen lassen,,wann dem hochermeldtem unserm gnädi»gen Fürsten und Herrn, MarggrafCar«len wir in allen verantwortlichen Dingenund ungescheudert habender Belehnunguncerthänige willige Dienst dieTag unsersLebens zu erzeigen mehr dann wohl gewillek.

Welches alles Ew. Kays. Maj. aufderselben allergnadigst begehrten Gegen-Bericht wir in der Eil gehorsambst nitverhalten rc.

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Von dem Fortgang und Ende diesesStreits hat sich in den Acten keine wei-tere Nachricht gefunden.

§. 22.

mit In diesem Zeitkauf, dessen eigentliche-Hem, Jgyr ich aber nicht benennen kan, ereig-^ Iälich nete sich ein anderweiter Streit zwischensber deil Herzog Wilhelmen zu Jülich, Eleve undSÄ Berg und den Reichs-Erb-Aemtern, in,te Fürsten- dem diese den Satz behaupteten: Daß,soSehem belehnte Fürstenthümer wären, so vielGelder. ' Erb-AmkS- und Lehen-Gelder bezahlt wer-Sckmben ptzn müsten.

Herzog. Sie wendeten sich zuerst Bittweise anden Herzog und erlieffen folgendesSchreiben:

Durchlauchtiger Hochgebohrner Fürst,Gnädiger Herr.

Ew. Fürstl. Gnaden ist sonder Zweifel

unser»