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letztem Falls Demselben keine Abweichung od^rErmangelung an Ihrer obhabenden Schuldigkeitim geringsten zur Last geleget werden. "
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Wann ein Souverain Höflichkeiten oder Ge-fälligkeiten unterläst, oder gar verweigert, die erallen oder doch vielen andern erweiset, und die vonandern dem anftagenden Souverain erwiesenwerden.
Bey denen Anno 1674. Zwischen der CroneSchweden und Cbur - Brandenburg auf demPunct des Ausbruchs gestandenen schweren Ir-rungen liessen die Herrn General - Staaten ineine dem Schwedischen Gesandten im Haagertheilte Resolution ausdrücklich einfiiessen:„ Wann nun unter allen, insonderheit Christ-lichen Potentaten, von Alters hero jederzeit, umunwidersprechlicher Ursachen willen, gebräuchlichgewesen ist, daß, wenn einer oder andere belei-diget worden zu seyn vermevnet, der Beleidigte,ehe und bevor er zu den Waffen gegriffen, vondemjenigen, welcher die Beleidigung ihme zuge-fügt, Satisfaction begehret hat; so können IhreHochmögenden zu Höchstgedachter Sr. Majest.sich keines andern versehen, als daß Dieselbe auchhierinnen einem so billigen Gebrauch Statt undRaum geben werden, insonderheit da Jhlv Hoch-mögenden und Dero Alliirte gegen Se. Majest.sich erbötig machen, im Fall Dieselbige beleidigetseyn möchten, Jhro eine solche Satisfaction zuprocuriren und zu verschaffen, als von Recht undBilligkeit wegen begehret werden kan."
§. 29.