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gute Officia bey dem angreifenden Theil anwen-den, daß selbiger von aller Feindseeligkeit abstehe,und dem beleidigten Theil eine billige Ersetzungalles Unrechts und Schadens, so ihm verursachtworden, erstatte. Falls aber der angreifend-Theil sich nicht unverzüglich dazu verstehenwalte , so sollen obbesagte Hohe contrahirendeTheile nach Verlauf des besagten Termins einan-der reciprvce, und ohne einigen Verzug nochAn-siand, den werkthatigen Beystand, auf die Art,wie solches in nachfolgenden Artickeln verglichenworden, leisten. “
Mehrerer nicht zu gedenken.
§. 42 .
Wann dahero dergleichen vorgangige Anfragenunterlassen, und von dem dabey interessirten Hofsogleich ernsthafte Gegen - IVlelures genommenworden, hat jener Theil sich dadurch beleidigt be-funden, und pratendirt, daß er wegen der Ab-sichten seines Betragens vorerst hatte angesprochenwerden müssen.
In denen Unruhen, worinn Europa durch dieWiener - und dieser entgegen stehende Hannove-rische Allianz gesetzt wurde, schickte der König vonGroß-Britannien, unter dem Admiral Wäger,eine Flotte in das Baltische Meer, um das Aus-laufen der Russischen Escadre zu verhindern.Auf das diesem Admiral an die Kayserin Calha-rina mitgegebene KöniglicheSchreiben antwortetediese Monarchin den 2 f.Jun. 1726.1100 liesse gleichanfangs die höchst-notable Erklärung einfiiessen:Nous ne desavouerons pas, que nous ete bien
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