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m. Großbritannien
4 . Die Verfassung Englands war in mehr alsEinem Felde zu Erwerbung Her Talente wie einge-richtet. Domkapitel , deren Mitglieder sich durchMüffiggang u. f. zu Fürstenhüten würdig machten,weil sie dazu schon durch ihre Geburt und Ahne»Don Ewigkeit her versehen waren, gabs in ihr nicht.Dagegen gabs in England ein Ober- und Unter-haus, das die Nation nicht vor » sondern dar-stellte. Hier mußte man sprechen können,wenn man sich hervorthun wollte; und worübersprechen? Ueber Handels-, Kriegs-, Friedens-,Staats-, Wirthschastgeschäfte, über die reelstenDinge des Lebens, die alle zuletzt auf Einnahmeund Ausgabe , aufs Steigen und Sinken der Na-tion , auf Plus und Minus hinausqehn. Hiezu ge-hörten vielartige und genaue Kenntnisse, also Unter-richt , schnelle und deutliche Gedankenfaffusig, Bil-dung der Rede, Vortrag.
5. Im Unterhause stand der Edle mit demGemeine» auf Einem Boden, gleiche Bürger desVaterlandes. Bon einer angebornen Abhängigkeit,die kein eignes Daseyn, geschweige ein freyes Urtheil,in Gegenwart des Edlen erlaubt, von einem wesent-lichen Unterschiede zweyer aus zweyerlry Erde ge-formten , mit zweyerley Blut durchgvffenen EasteN,war seit der M-rgna «Irartu, noch Mehr aber seitder Restitution Englands unter Wilhelm von Ora-nien, kein Gedanke.
6 . Wer dem Vaterland« diente, war ihm ver-pflichtet; die Obern standen der Gemeine zu Re-chenschaft und Rechnung; diese übten ihr Rechtstrenge, sogar ungerecht aus, wie mehrere Verhand-lungen