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Macht bis zu einer gewissen Jurisdiktion in gewissenstreitigen Dingen, und dessen unbedeutendes Vermögenbis zu unermeßlichem Reichthum, und mit ihm zuschwelgendem Luxus gestiegen war. — Mit einem ern-sten Verfahren gegen diese Blutegel wollte der Herzogauch die Nichtliguisten bestechen; denn auch bey diesenMußten die Wünsche für Gemeinwohl mit den Wünscheneiner Reform der Gesetze gegen solche Erpressungen gleich-lautend seyn, wenn sie auch helle genug sahen, daß derHerzog hkmit den Beschlüssen der Versammlung einehöhere Kraft des Ansehens geben wollte; allem die all-gemeinen Schatzmeister widersetzten sich den Angriffendes Herzogs mir Muth und Entschlossenheit; sie erklär-ten alle wider fie ergangene Beschlüsse als nichrig, leite-ten ihren Ursprung aus Kabale und Intriguen derHerrschsucht ab, und verlangten zu ihrer Vollgültigkeitdie Einwilligung des Königs. Gerade dieses war es,was der Herzog erwartete, um den König entweder zurAnerkennung der Beschlüsse nicht nur in Ansehung derSchatzmeister insbesondere, sondern in Ansehung allerVerhandlungen zu zwingen, oder ihn in einer offenba-ren Fehde gegen das allgemeine Wohl darzustellen, —allein schlau genug, hatte dieser die Schatzmeister zu ei-ner Privataudienz beschicken, und ihnen mit Beziehungauf ihre Bedrückungen Vorwürfe gemacht, die sie mehrermuntern, als niederschlagen mußten. Hierbei) bliebes; der König schwieg, um sich des Verdachts einerfeindseligen Gesinnung gegen die Stande zu Dlois zuentledigen, und der Herzog bestand auch nicht weiterdarauf, um nicht an der Ausführung größerer Plane,worüber erbrütete, gehindert zu werden.
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