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Zustandes von England.
Da endlich nach der Regierung der zween er-sten Normannischen Fürsten die Normannen undSachsen ihren gemeinschaftlichen Ursprung und ihregleichen Rechte in Erwägung zogen, vereinigtensie ihr Interesse, und machten den grossen Frey-heitsbricf zur ersten Bedmgniß der Wahl Hein-richs I. und zu einer Urkunde der Freyheit, (*)welche vermittelst der Parlamente die politischen,vermittelst geschworner Richter schrie«) die bür-gerlichen Rechte der Einwohner festsezte, und, in-dem sie ihr Eigenthum, ihre Personen, ihre Ehreden Gesezen, und den Gelezen allein, unterwarf,den Engländern eine persönliche Würde gab, wel-che selbst die Bürger von Rom und Sparta nichtgekannt hatten.
Der Kampf der Nachkommenschaft für die Baldige M»Erneuerung dieser Urkunde, obwohl sie durch ver- ft^Macht.^schiedene Fürsten bey dreyßigmahlen bestätigt wor-den , geschah selten ohne heftige Stösse, und ihreVersuche sie zu erweitern, erhielten die Flammeder Freyheit lebendig unter ihnen. Die Untertha-nen, kühn und eifersüchtig, ergriffen jeden Vortheil,den ihnen der Zufall an die Hand gab, die un-umschränkte Gewalt völlig zu unterdrüken, welcheder Freyheitsbrief nur einschränken wollte.
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t*) korb Lyttelton, Vol. I. nehst den angeführten Btt-?' fassem»