Band 
Erster Band.
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Zweytes Buch. zzy

und von seinen glorreichen Vorgängern als eine unver-brüchliche Regel eingeschärft worden ist, zu erneuern ,sondern auch noch das beyzufügen, was er nach denBedürfnissen und Umständen der Zeit für schicklich erach-tet hat. „

„Ausserdem, was das heil. Konzilium von Tn'enrüberhaupt allen Geistlichen einschärft: Sie sollen nämlichihr Leben also einrichten, damit sie in allen ihren Hand-lungen Beweise von gesetzter Ernsthaftigkeit, von Mäs-sigung und Religion geben *), wie denn ihnen angele-gentlich empfohlen wird, sich auch vor den geringstenFehlern zu hüten **-, die an ihnen nach ihrem Cha-rakter sehr schwer seyn würden, damit sie sich immermehr die Hochachtung und Verehrung von jedermannerwerben — so scheint alles, was die heil. Kirchengesetze,betreffend den guten Lebenswandel der Geistlichkeit- ver-ordnet haben, nach dem Inhalte so vieler anderer bisauf die jetzige Zeit herausgekommener Edikte auf vierPunkte sich einzuschränken; nämlich auf die geziemendeKleidung, den ernsthaften Umgang, die unverdächtigeWohnung, und die andächtige Feyerung der heil. Messe.Denn wenn diejenigen Personen, die Gott kraft ihrerWeihung gewiedmet sind, die genannte Stücke voll-kommen beobachten, so werden sie sich bey dem VolkeSichtung und Verehrung erwerben. „

«Es befehlen daher Se. Heiligkeit durch uns, undverordnen alles Ernstes, daß alle Geistliche von nunan sich geziemend und also kleiden sollen, damit sie sichsowohl in der Farbe als in der Form von allen andernweltlichen Personen unterscheiden- Die Farbe des Klei-des soll keine andere, als dje schwarze seyn, und die

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