4sr Gesch. d römischkath. Kirche.
Fenster sehen zu lassen, da er jetzt in einen bessernSaal gebracht worden, ist ihm nicht einmal zur Zeiteiner Kränklichkeit offen gelassen worden, auch nurauf eine ganz kurze Zeit, damit derjenige, der ihn be-dient, kommen und nachsehen könnte, ob er etwas nö-thig hatte. Ja ganz neuerlich, als er von beschwerli-chen Schmerzen überfallen wurde, und sein Beystandbefürchtete. es möchte ihm eine beschwerlichere Krank-heit zuflössen, welche Hülfe erfoderte, bat er denWachter des Gefängnisses, den Saal offen zu lassen,welches ihm aber abgeschlagen wurde. Das ersteJahr gestattete man ihm nicht einmal ein wenig Feuerdes Winters. Mit vieler Mühe und vielen Einschrän-. klingen erhielt er es das zweyte Jahr und bey dieserGelegenheit wurde ihm wegen seiner Krankheit ein klei-ner Spaziergang in freyer Luft, allein zu oberst aufdem sogenannten Maschio des Kastelles erlaubt; einPlatz, welcher allem Wetter, Wind und Regen ausge-setzt ist und daher oft nicht gebraucht werden kann.So lange die Speisen von aussen herein gekommensind, so hat man alle Teller und Schüsseln Morgensund Abends sorgfältig untersucht. Obgleich man demSupplikanken nie befohlen hat, das Geld herzugeben,wenn er anders etwas bey sich hatte, und obgleich eroft versichert hat, daß er keines habe, so wurde dochunvermuthet eine sehr sorgfältige Mssuchung mit ihmauch an seiner eigenen Person vorgenommen, welcheallein zum Beweise diente, daß er kein Lügner wäre,wie man zu glauben schien. Die grössere Freyheit,welche man in öffentlichen Kerkern nach Endigung derProzesse gemeiniglich zugeben pflegt, miteinander,und auch mit äußern Person Umgang zu pflegen, hatman nie gegeben; es ist auch nie jemand gekommen,wie es in den Kerkern zu geschehen pflegt, um nachdem Supplikanten zusehen.»
»Mau yar rmimr verhindert, daß die Cingekerkers