Zweytes Buch. 413
Ricci, bevor er das Heil Abendmahl empfieng, inGegenwart verschiedener Personen seine und seines Or-dens Unschuld betheuerte; aber niemand erinnert sich,daß Ricci gerade so ausgesuchter Wendungen, alsin vorstehenden ProtestazioneN enthalten sind, sich be-dient habe. Laßt man aber auch. woran im Grundenicht viel liegt, die Aechkheil derselben unbestritten; sofolgt daraus, wenigstens für den unparkheyischen Ken-ner der Jesiiitengeschichte, bey weitem das nicht, wasdie Vertheidiger dieses Ordens folgern wollen. Riccibezeuget mit der moralischen Gewißheit, welche jeein Superior haben kann, der von seinein Ordenwohl unterrichtet ist, daß die Gesellschaft Jesu keinenBeweggrund oder Ursache zu ihrer Aufhebung gege-ben habe. Dieses heißt zu gleicher Zeit viel und we-nig gesagt. An sich mag es allerdings seine Richtig-keit haben, daß die Gesellschaft, so viel nämlich demGenerale moralisch zu wissen möglich ist, keinen Be-weggrund und Ursache zu ihrer Aufhebung gegeben ha-be. Aber damit ist es noch bey weitem nicht erwie-sen, daß die Klagen, die über den Orden geführtwurden, unbegründet gewesen seyen. Und diese Kla-gen waren ja doch die Hauptbeweggründe seiner Auf-hebung? Wenn Ricci also in den nämlichen Ausdrü-cken, wie wir eben gelesen haben, seine und seiner Ge-sellschaft Unschuld betheuerte; so ist es sehr wahrschein-lich, daß dieses in einem Verstände geschehen sey, denNur derjenige begreift, der mit dem Institute derselbenbekannt ist, und es folglich weiß, daß ein Jesuite nichtleicht ein Verbrechen begehen konnte, worinn er nichtm seiner Konstltutionsurkunde seine Rechtfertigungfände. Und in diesem Falle hätte der General aufnoch weit heiligere Namen, als auf die blosse mo-ralische Gewißheit schwören dürfen, daß feine Gesell-schaft keinen Beweggrund und Ursache zu ihrer Auf-hebung gegeben habe. Die zwote Belheurung, seine( Gesch. d. röm. Birche. I. Bd.) D d