n
Fünfzehntes Buch.
wenn man sich von Zeit zu Zeit über die Auffuhrrimg und über den dem Alter der jungen Geistli-chen angemessenen Fortgang in Wissenschaften ei-nige Beweise verschaffte.
In Ansehung derjenigen, welche die Tonsur,auch ohne ein Benefiz zu haben, aus blosser Nei-gung zum geistlichen Stande verlangten, sollteman ausser ihrem Berufe hiezu, ihrer guten Auf-führung auch dieses noch fodern, daß sie bereitsdie rhetorischen Studien vollendet haben. Solltejedoch der Dienst der Kathedral-und Pfarrkirchenes unumgänglich nöthig machen, auch solche Jüng-linge anzustellen, die den rhetorischen Kurs nochnicht vollendet haben; so könnten die Bischöfediesen zwar Priestcrkleidung aber keineswegs dieTonsur geben. So oft ein Kleriker von einemGrade der Weihe zum andern befördert wird, solleben, so, wie gleich bey der Tonsurwcihe, überseinen Beruf zum geistlichen Stande, über seinenLebenswandel, und über seine Studien die streng-ste Prüfung vorausgehen.
X) Um zum Subdiakvnate zu gelangen, müß-te wenigstens ein dreyjähriges, um Diakon wer-den zu können, ein vierjähriges sorgfältiges Stu-dium , und um zur Priesterwürde erhoben zu wer-den, die Vollendung des gesammten Kurses derTheologie gefodert werden. Ausserdem dürfte keinKleriker geweihet werden, wenn er nicht zuvor indem Seminario eines Bischofes gewesen, oder an