Band 
Fünfter Band.
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12 Geschichte der Römischkatholischen Kirche.

einer Kathedrale oder Pfarrkirche gedient hatte.Das Examen rigorosum und die Zeugniße der .

" Lehrer müßten es ausweisen, ob die Studien mitNutzen betrieben worden; und bey solchen Zeug-nißen müßte jenen, welche von Professoren derUniversitäten und Akademien herrührten, vor jedenandern der Vorzug gegeben werden.

X ) So oft die Bischöfe bey derjenigen Dr- ^dination, die dem Subdiakonatc vorangeht, anjemand Mangel an Anlage und Gcschicklichkeit zuden Wissenschaften bemerkten, sollten sie, stattmit der Ordination zu zögern, ihm lieber ganzfreymüthig und mit Freundlichkeit den Nachgeben,sich beyzeiten um irgend ein anderes Unterkommenumzusehen, rzxrd zwar um so mehr, da man der-gleichen Unglückliche durch mitleidige Vertröstun-gen auf die nächste Ordinicrung nur verhinderte,sich einem andern Berufe zu widmen, und amEnde dann doch genöthiget wird, sie zu ordinieren,so untauglich sie immer zum Pricsterthum seynmögen.

XII) Der Priesterstand hat so schwere undwichtige Pflichten auf sich, daß die längste undreiflichste Ueberlegung vor und bey seiner An- ^tretung nicht überflüßig ist. Aus dieser Ursachedürsten also alle Dispensazionen wegen des Alters,und der Jnterstizien verworfen, und die letztenDem Gulbefinden der Bischöfe nach der Anordnung ^des trientinischen Kirchmraths überlasse»