Band 
Zweyter Jahrgang.
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»meiner Handlungen „und je wichiigere sollte nothwen-dig noch beygefügt werden, „durch die bürgerlichen Ge-„setze bestimmt sind, desto geringer ist meine bürgerliche„Freyheit». Letzteres / scheint der Philosoph Zu vermu-then / sey in den sogenannten Freysmatcn würklich derFall : „Denn in denselben (sagt er selbst) ist die bürgerst-„che Freyheit durch unendlich viel Gesetze eingeschränkt,»die man in den unumschränktesten Monarchien nicht kett-„net„. Sehr schwer dürfte wol der Beweis diese-Satzes, dem wenigstens die Erfahrung in unerea Zei-ten offenbar zu widersprechen scheint, zu f'hren seyn. DerGebrauch welchen jeder Mensch von seiner eignen Per-son machen kann, begreift unstreitig alle bmgerlichenHandlungen deren er fähig ist , unter sich, wenn Manauch unter der Anwendung seiner Person bloß den Ge-brauch des grösseren Theils seines Leibes - und Seelcn-kräfte verstehen will. In diesen beyden Stücken aberscheint die Natur sehr stiefmürcrlich Monarchienbür-ger behandelt zu haben, so bald man die verschiednenBerufsarten betrachtet, welchen sich die meisten gesetz-massig widmen müssen, und die Anwendung die sie vonihrem Vermögen machen können ; beydes aber mitdem Schicksaale der Einwohner beynahe jeder heutigenRepublick vergleicht. Wie viele Tausende z. B. müssennicht in Frankreich, Oestercich, Preussen, ja in allen Kö-nigreichen ihren Nacken unter das harte Joch eines un-freywilligen Kriegsdienstes biegen, und ihr Thun undLassen, d. h. die ganze Summe ihrer bürgerlichen Hand-lungen, nach dem durch Landesgesetze autorisi rten Stocktyrannischer Feldwebel einrichten ? Zwar wendet manein, diese Beschwerde falle nur auf die niedrigste undunempfindlichste Classe des Menschengeschlechts ; undmancher Schriftsteller scheint bloß das Loos der höherenStände und besonders seiner Zunftbrüder zum Maaß-