stab der Freyheit eines Staates zu nehmen. Aber ha-ben nicht alle vernünftigen Geschöpfe Gottes von Naturein gleiches Recht an Freyheit, und kann das Schicksaal von Haunderttausenden gegen das Wohl von Hun-derten in die Waagschale kommen? Mit mehreren»Schein der Wahrheit kann man behaupten, Verhält-nisse mit Nachbarn und andre Umstände nöthigen gros-se Reiche die ungeheuren Kriegshecre zu unterhalten, wel-che das Mark des Landes aussaugen. In wie weit diesbegründet sey, oder ob diese nachtheiligen Verhältnissenicht eben von der Natur der monarchischen Rcgierungssform herrühren , wird die Untersuchung der politischenFreyheit lehren Gewiß ist es daß man weder in Grie-chenland noch in Rom den beständigen und unfreywilli.gen Kriegsdienst kannte, und ihn eben so wenig heut-zutage in Engeland, Hvland und in dem freyen Amerikakennet. Was den Gebrauch des Privatvermögens be-trift, wo kann und muß er durch weniger Gesetze ein-geschränkt seyn, in Staaten wo es von dem lel ell nocrsxl-iilir eines Fürsten abhängt die Unterthanen rein aus-zuplündern , oder in solchen wo das Volk sich entwederselbst oder durch Repräsentanten taxiert, wie in vielenRepublicken geschieht? Wer kennet nicht das fürchterli-che Heer von 'Abgaben unter welchen in allen König-reichen von Europa der Nahrungs-und Mittelstand seuf-zen , und jene zahllosen Finanzbedienten, die demBürger keinen Bissen Brodt gönnen wovon unter demNamen des Staates der Souverain nicht seine Portiongezogen hat? Man giebt zwar vor, in Engcland, wcl-' ches in Rücksicht auf manche zu seinem Flor beytragen-de Umstände eine Republick heissen kann, und in Ho-land, wären die Auflagen noch stärker, als in Frankreichoder Deutschland. Hat man aber das Verhältniß auf-gesucht in welchem diese Auflagen mit den Glücksgatern
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