sssüMMs iri
minal-Justiz in einem mehr als 40 Kirchgemein-den enthaltenden Gebiet, an der Spitze einiger ausdem Bauernstand gewählter Richter, welche das.Grafschafts - Gericht heißen, verwalten muß , nndüberdieß die Oberaufsicht über eine Menge Vormund-fchaftlicher Angelegenheiten hat , auch zur Handha.bung der landesherrlichen Verordnungen verpflich-tet ist, zeichnete sich durch Klugheit, Uneigennützig-keitmnd Milde vorzüglich aus.
Die Kriminal/-Gerechtigkeit verwaltete er zwarstrenge genug , aber sehr gelinde in Vergleichung mitseinen Vorgängern und in Rücksicht auf die unterseinen Zeitgenossen herrschende Denkungsart. Nureinmal machte er von der Tortur Gebrauch, derenSchädlichkeit damals beynahe ganz Europa verkann-te, und die man auch in Freystaaten so lange für einunentbehrliches Hülfsmittel des Kriminalrichtershielt. Gegen den Selbstmord , besonders wennbloße Schwcrmuth die Ursache desselben war, ver-fuhr er so gelinde, als es immer die religiösen Vor.urtheile seiner Angehörigen erlaubten. Die meistenKriminaluntersuchungcn aber wurden von ihm , nichtaus unedcln Absichten , sondern um ewige Feind-schaften zwischen Verwandten und Dorfsgenosscnzu verhüten, mit Verschwcigung des Namens derAnzeiger, kraft seines Richkeramts angestellt; alleinmit möglichster Schonung gegen die Beklagten. Da-durch sowol als weil er kein erhebliches Vergehenunbestraft ließ, gelang es ihm vielen größern Ver-brechen vorzubiegcn, so daß wahrend seiner Regie-rung sich kein beträchtlicher Diebsiahl in der ganzenGrafschaft ereignete , und kein Verbrecher durch dieHand der Justiz sterben mußte.
Allein seine Gewissenhaftigkeit und edleDenkungssart zeigte sich vorzüglich in Civilsachen, bey Entsetzest