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Lebensgeschichte Johann Kaspar Eschers, Bürgermeisters der Republik Zürich / [David von Wyss]
Entstehung
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122
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düng der Rechtshandel und bey der Aufsicht überdie Vormünder. Die Verwaltung der Kirchen undMassengüter trug er oft gerade denjenigen Personenauf, welche aus Mistrauen in ihre Kräfte solcher Ge-schäfte überhoben zu werden wünschten, indechiichtungegründeten Vermuthung, daß diese ihrer Pflichtam gewissenhaftesten nachkommen würden. Nichtselten hielt er 70 Stunden nacheinander Gericht, umdurch die Aufschübe den Parteyen keine großem Umkosten zu verursachen, hörte dieselben mit größterGedult an, und antwortete auch Strafwürdigenin den gütigsten Ausdrücken. Bey den Privataudien-zen duldete er keine Sachwalter um desto leichter durchdie Parteyen selbst hinter die Wahrheit zu kommcn.Mitgroßen Kosten verbundene Augenscheine wurden nurim äußersten Nothfall vorgenommen, und nicht leichtfanden unruhige Privatpersonen gegen ganze Gemein-den , ohne offenbar Recht zu haben, bey ihm gün-stiges Gehör. Das von Verpfändung der Grundstückeunzertrennbare und verderbliche Schuldenmachen desBauers suchte er bey allen Gelegenheiten einzu-schränken , und ließ in dieser Absicht, bey Auktionen,zuweilen unbesonnene Käufer abhalren , Güter zuerstehen. SeineHauptabsicht war immer, und dadurchunterscheidet sich eine väterliche Negiernng voneiner selbstsüchtigen , gesetzt diese halte noch sosteif über Rechtsformeln, der schädlichen Prozeß-sucht möglichst Einhalt zu thun, und die truglose Un-schuld selbst dann zu beschützen , wenn der Buchsta-be des Gesetzes sie vcrurtheilte; ein Grundsatz, derin großen und monarchischen Staaten eher als ineiner kleinen Republik mißbraucht werden könnte,wo kein Richter gegen die Stimme des Publikumsgleichgültig seyn darf. Bey den erwähnten Maßre-geln, läßt sich erklären , warum baS Erafschafts.-Gc-