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ihre Gegner zum Gehorsam gegen den Schluß derLandsgemeinde , kraft dessen der 8zste §. gänzlichverworfen sey , anhalten möchten. Diese Deputier-ten schoben alle Schuld auf die Bestrafung derje-nigen Personen, welche im Jahr 1715. Einwendun-gen gegen den Rofchacher-Frieden gemacht hatten,vnd auf die Zollstreitigkeitcn mit St. Gallen , dieden Verdacht einer geheimen Begünstigung dieserStadt durch den 8zsten §. erweckt hatten. IhreVorstellungen wurden aber von der Gegenpartey ineinem ausführlichen Memorial eifrig widerlegt; undda die Linden , aus gegründeter Besorgung eineSfeindlichen Ueberfalls, dringend um Hülfe baten,schrieben beyde Vororte , nachdem sie jeden Theilbesonders keine Gewaltthätigkeiten zu verüben mitNachdruck ermähnt hatten, eine evangelische Kon-ferenz nach Frauenfcld aus.
Auf diese Konferenz sandte Fürich Eschern nebstdem Statthalter Hirzel mit dem Auftrag, die nachFrauenfcld berufnen Appenzeller - Gesandten vondem Nutzen des streitigen §, für das protestantischeInteresse überhaupt und für ihr Vaterland beson-ders, zu überzeugen; und zwar hauptsachliMdurchdie Vorstellung, daß in diesem §. nur gütliche Mit-tel zu Verhütung aller Feindseligkeiten und z« einerbilligen Vermittlung nachbarlicher Streitigkeiten fest-gesetzt seyen. In den Verhaftungsbefehlen der Ge-sandten hieß es auch, daß sie nur im Nothfall, undwenn es die sämtlichen Gesandtschaften, deren un-gleiche Grundsätze und Vollmachten eine Haupt-schwierigkeit bey dieser Unterhandlung waren *),
") An einem guten Ausgang dieser Negoziation zweifelte derStand Glarus schon zum voraus. Den ;ten Dezember- (-7Z-) schrieb er an Zürich r „Wir bemerken einen be-