«AI ( 7 ) §4»
Unterthanen/ die Verbindlichkeit des erstem aufhebe / weil solchesauch nicht geschiehet in ansehung Gottes gegen seinem Geschöpfe.Sonst ist eine außgemachte Sach/daß dir Nachfahren gehalten an dreVerträge ihrer Vorfahren; voraH wann eben die Ursachen der Ge-rechtigkeit und Freundlichkeit annoch währen/wan der Nutzen gleich/und wann die verpflichtete Personen nicht außgestorben/ oder sich desihnen Dgestandnen Verglichs sich nicht unwür dig gemachet.
Aus diftm Grund hat Ludwig X1L!. da Er zur Cron kommen und er-sucht worden die beobachtung dists beruffnen LäiLbs zuschweeren/ nicht allein indifts Begeren seiner Unterthanen gewilligtt/ sonder auch noch eine Erklärungherauß gegkben/dks Inhalts/ daß weil dises LäiA ewig Und UNw'dcl -rüfflich/so hetke es keiner andern bestakigung vonnbl^en. Ich käme
noch hinzu lhun/daß Ludwig XI V. die beobachtung difts LüiÄs auch beschwo-ren : Weil aber dißmalm das ganze Luropa wider Ihne in den Waffen sie-htt/sich anJhmewegen der bespottung der allerftyriichsien Verzichten/und wegen peS liederlichen unterscheids feiner Nähten zwischen dem Buchsta-ben und dem Verstand deren mit ftöm den Fürsten so cmschenlich geschlossn^Trackaten/zmachen/so wird man leicht erachten können / daß er kein grosses be-denken gemachet sein wort seinen Unlerchanen/sonderbar denen/ die man Jhmeals Ketzer vorgemahlet/zubrechm.
Endlich möchten die / welche es mir den Papistischen Franzosen halten;die allein/sagen/ die Protestierenden in Frankreich wiren ein Haussen Aufrüh-rer/die sich unterstanden in demReich eine Republic aufzurichten/ und denen dieKönige von Frankce ich bemüsslgek worden eimche beliebige Erkantnussen her-außzugeben/ste so lang in Ruhe zuhalten / bis sie eine bequeme Gelegenheit fin-den wurden/soicheaußzureuten/welches von Ludwig XIV. glüklich geschehen.Hieraufantworte ich/wann die Könige in Frankreich ihre Prottstiermde Un-terthanen für Aufrührer und Rebellen gehatten/so Heeren Src ftlbrge nicht be-trachtet wie den vermeinten treuen Theil/ich wü sagen/ die Römische Catho-lische/noch die ftömden Protestierenden Fürsten zu der Gewahrschasr der ihnenbewilligten Gnaden eingeladen: Weil sie aber das einte und andre gethan / sokrscherm sich daher klarltch/daß man die Protestierenden gehalten für einen an-sehenlichen theil der Nakion-derdie befuegsame hetre/ftine Klagten aufzusetzen/die Abhrlffgng der habenden Beschwerden zubegeren und mir seinen K onlgmm HaadlW Metten. Hernnq- erkente dlse Wahrheit stiSschwelgetch/